Das Gerichtsverfahren gegen die Pflegeeltern der kleinen Chantal lässt noch auf sich warten. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens habe das Gericht bislang nicht entschieden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Am 4. September 2012 hatte sie Anklage gegen das damals 48 und 52 Jahre alte Paar erhoben, bei dem Chantal seit dem Jahr 2008 lebte.

Der Vorwurf gegen die Pflegeeltern der gestorbenen Elfjährigen lautet auf fahrlässige Tötung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Sie sollen die Methadon-Tablette, an der Chantal verstarb, nicht gründlich genug gesichert haben. Die Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamts dauern indes weiter an. Die Ermittlungen gegen den leiblichen Vater von Chantal sowie die leibliche Tochter der Pflegeeltern sind dagegen mangels Tatverdachts eingestellt worden.