SPD, Grüne und Linke haben sich geeinigt: Bei der Bürgerschaftswahl im Jahr 2015 sollen auch 16- und 17-Jährige abstimmen dürfen.

Hamburg. Das Wahlalter wird in Hamburg vermutlich von der nächsten Bürgerschaftswahl 2015 an gesenkt werden: Dann dürfen bereits 16 und 17 Jahre alte Jungen und Mädchen mit abstimmen. Hamburg ist nach Bremen und Brandenburg das dritte Bundesland, das diesen Schritt geht. Auch die Koalition im schleswig-holsteinischen Landtag will folgen.

Im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft haben sich die Abgeordneten der allein regierenden SPD sowie der Grünen und der Linken auf die Reform verständigt. Die drei Fraktionen zusammen verfügen über die verfassungsändernde Mehrheit von mehr als zwei Drittel der 121 Stimmen im Parlament. Voraussichtlich im Januar soll die Bürgerschaft entscheiden. Zur Änderung des Wahlgesetzes würde allerdings auch die absolute Mehrheit der Bürgerschaft ausreichen.

Der Anstoß zur Absenkung des Wahlalters kam von den Grünen. "Wir wollen, dass junge Hamburger mitbestimmen können, was in dieser Stadt geschieht", sagte der Grünen-Wahlrechtsexperte Farid Müller. "Unsere Gesellschaft wird immer älter, da ist die Absenkung des Wahlalters ein ganz wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit", ergänzte Jugendpolitikerin Christiane Blömeke.

In Hamburg wird sich die Zahl der Wahlberechtigten um rund 25 500 junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren erhöhen. Die SPD-Verfassungsexpertin Barbara Duden hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung dieser Erstwählergruppe. "Für die gelebte Demokratie ist die Absenkung des Wahlalters eine richtungsweisende Entscheidung", sagte Duden. Für Tim Golke von den Linken ist der Schritt eine "notwendige Reaktion" auf die Tendenz, Ausbildungszeiten zu verkürzen und "mehr und mehr Lasten auf kommende Generationen zu verschieben".

Als einzige Fraktion ist die CDU gegen die Reform. "Die Volljährigkeit ist ein guter Fixpunkt bei der Festlegung des Wahlalters - sie verbindet gewisse Rechte und Pflichten", sagte der CDU-Verfassungspolitiker André Trepoll. "Weshalb sollten Jugendliche mit 16 Jahren wählen dürfen, aber der Kauf von Zigaretten oder der Besuch des Solariums wird ihnen verboten?" Im Übrigen sei es nicht richtig, das aktive vom passiven Wahlrecht abzukoppeln. Der Vorschlag von SPD, Grünen und Linken sieht vor, dass junge Menschen erst von 18 Jahren an gewählt werden dürfen.

Bei der FDP gibt es dagegen keine einheitliche Linie. Die Liberalen wollen die Abstimmung in ihrer Fraktion freigeben. "Es gibt gute Gründe für beide Positionen", sagte Fraktionssprecher Alexander Luckow.

In Bremen ist die Beteiligung der 16- bis 21-Jährigen an der Bürgerschaftswahl 2011 leicht gegenüber 2007 gestiegen: von 47,9 (2007) auf 48,6 Prozent. Der Anteil der 16- und 17-Jährigen, die 2011 erstmals mitwählen durften, wurde nicht gesondert erhoben. Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur Bremer Bürgerschaft sank insgesamt von 57,5 auf 56,7 Prozent.

SPD, Grüne und Linke wollen die Einführung des Juniorwahlrechts, das bereits 2014 auch für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen gelten soll, mit Werbe- und Informationskampagnen begleiten. So soll das Thema "Wahlen und Demokratie in Hamburg" in dem Jahr vor den Urnengängen fester Bestandteil des Schulunterrichts der Erstwähler werden. Denkbar sind zum Beispiel simulierte Wahlen im Klassenzimmer. Außerdem soll die Bürgerschaft eine umfangreiche Analyse des Wahlverhaltens der Erstwähler in Auftrag geben. Ein weiterer Ansatz besteht darin, dass Landeswahlamt, Bezirke und Schulen verstärkt dafür werben, dass sich Schüler in Wahlvorständen engagieren.

Derzeit ist noch offen, ob es in der Bürgerschaft ebenfalls eine breite Mehrheit für die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre gibt. Hier sind Hamburg und Bremen die einzigen Sonderfälle.