Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass es nicht zulässig ist, Urlaubsanspruch mit dem Alter eines Mitarbeiters ansteigen zu lassen.

Hamburg. Neue Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben nach dem Willen des SPD-geführten Senats von 2013 an nur noch einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen. Auch für den, der nach der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechselt, oder bei Verlängerung von Zeitverträgen gilt diese Regel. Im Einzelfall bedeutet das ein Minus von vier Urlaubstagen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der es nicht zulässig ist, den Urlaubsanspruch mit dem Alter eines Mitarbeiters ansteigen zu lassen. Zunächst hatten die Länder den Anspruch daraufhin einheitlich auf 30 Tage festgelegt. Dieser Passus des Tarifvertrags wurde nun zum Jahresende gekündigt. Bevor es eine neue Regelung gibt, gewährt Hamburg neuen Mitarbeitern nur den Mindesturlaub von 26 Tagen.

"Das gleicht einer Bestrafungsaktion nach dem Motto: Wenn ihr schon viel arbeitet, dann geht auch noch mehr", empörte sich die Gewerkschafterin Sieglinde Frieß, bei Ver.di zuständig für Bund, Länder und Gemeinden. Das sei "keine Wertschätzung, sondern nur noch Zynismus". Der Senat will pro Jahr mindestens 250 Stellen im öffentlichen Dienst abbauen. Deren Zahl steigt bei Tarifabschlüssen mit mehr als 0,88 Prozent Lohnplus.