Hamburg. Das Hamburger Personalvertretungsgesetz ist erneuert worden. Es sieht im Wesentlichen eine Erweiterung der Mitbestimmung für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst vor. Ebenso wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern im Personalvertretungsrecht verankert. Die Novellierung geht auf einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft zurück. 2005 hatte der damalige Senat seinerseits das Gesetz geändert. "Damit ist die Einschränkung der Rechte, für die die CDU 2005 gesorgt hatte, endlich weitgehend vom Tisch", sagte Uwe Grund, Landesvorsitzender des DGB. Die jetzige Einigung ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen Senat und den Gewerkschaften.

Grund betonte aber auch, dass die Gewerkschaften auf weitere Änderungen drängen werden. So fordert er, dass in wirtschaftlich tätigen Betrieben des öffentlichen Dienstes Wirtschaftsausschüsse nach privatwirtschaftlichem Vorbild gebildet werden müssen. Außerdem dürfte im öffentlichen Dienst niemand von der Vertretung eines Personalrats ausgeschlossen werden. "Deshalb muss der Beschäftigtenbegriff alle erfassen, die für eine Dienststelle tätig sind, und darf etwa wissenschaftliche Hilfskräfte oder Leiharbeitnehmer nicht ausschließen", so Grund. Auch Rudolf Klüver, Landeschef des Deutschen Beamtenbundes, lobte zwar die Verbesserung der Mitbestimmung. "Das von der SPD-Fraktion propagierte neue Mitbestimmungsgesetz wird es aber nicht geben."