Anti-Primarschul-Aktivist drückt es so aus: “22,7 Prozent der überprüften Behörden-Entscheidungen waren falsch bzw. rechtlich fehlerhaft.“

Hamburg. Rund ein Fünftel der Widersprüche von Eltern gegen die von der Schulbehörde zugewiesene Grundschule zur Einschulung ihres Kindes war erfolgreich. Wie berichtet, waren Eltern in 220 Fällen (1,7 Prozent aller angemeldeten Erstklässler) nicht mit der Entscheidung der Behörde einverstanden und rechtlich dagegen vorgegangen. In 50 Fällen setzten sich die Eltern durch. Anti-Primarschul-Aktivist Walter Scheuerl, Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion, drückt es so aus: "22,7 Prozent der überprüften Behörden-Entscheidungen waren falsch bzw. rechtlich fehlerhaft."

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In 122 Fällen (55 Prozent), bei den Eltern Widerspruch eingelegt hatten, blieb es bei der durch die Behörde zugewiesenen Grundschule, die nicht der Erstwunsch der Familie war. Eine einvernehmliche Lösung zwischen Behörde und Eltern konnte in 45 Fällen (20 Prozent) erzielt werden. Wenige Tage vor Schuljahrsbeginn sind drei Eilanträge oder Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch offen.