“Wir wollen lernen“ um Anwalt Scheuerl streitet mit der Bürgerschaft vor dem Verfassungsgericht für den Bestand des Volksentscheids.

Neustadt. So einträchtig saßen die drei noch nie zusammen: Die Vertrauensleute der erfolgreichen Anti-Primarschul-Initiative "Wir wollen lernen" um den Rechtsanwalt Walter Scheuerl sowie die Vertreter von Bürgerschaft und Senat nahmen gestern nebeneinander im Plenarsaal des Verfassungsgerichts am Sievekingplatz (Neustadt) Platz.

Im letzten Jahr hatten der damalige schwarz-grüne Senat und alle Fraktionen der Bürgerschaft noch erbittert, aber erfolglos gegen die Scheuerl-Truppe gestritten. Die Hamburger entschieden sich am 18. Juli per Volksentscheid gegen die sechsjährige Primarschule. Heute eint die Gegner von einst das Interesse, dass das Ergebnis des Volksentscheids Bestand hat. Die politische Lage hat sich gedreht: Die SPD regiert allein, und längeres gemeinsames Lernen hat derzeit keine Konjunktur.

Den Grund für das Treffen vor den Schranken des höchsten Hamburger Gerichts liefern drei Bürger: Klaus Krönert, Jan Vlamynck und Christian Lührs sind der Ansicht, dass der Volksentscheid verfassungswidrig zustande gekommen ist. Das Verfassungsgericht mit Präsident Gerd Harder an der Spitze nahm sich ausgiebig Zeit, die komplizierte Rechtslage zu erörtern. Knapp zwei Stunden dauerte allein die Schilderung des Sachverhalts durch den Verfassungsrichter Jörg Kuhbier, Ex-Umweltsenator. Doch auch nach mehr als vier Stunden konnte sich keine der beiden Seiten sicher sein, ob der Volksentscheid Bestand hat oder nicht.

Zunächst ist zu klären, ob einzelne Bürger überhaupt das Recht haben, das Verfassungsgericht wegen eines Volksentscheids anzurufen. Sicher ist, dass Initiative, Senat und Bürgerschaft diese Möglichkeit offensteht. Harder machte deutlich, dass das Verfassungsgericht vermutlich allenfalls Fragen des Abstimmungsverfahrens und der Ergebnisermittlung untersuchen kann. "Unserer Ansicht nach kann das Verfassungsgericht nur die Gültigkeit von Stimmen untersuchen. Für alles andere gibt es den Gang zum Verwaltungsgericht", sagte Scheuerl.

Der Heidelberger Rechtsanwalt Uwe Lipinski, der die drei Kläger vertritt, sieht dagegen eine umfassende Prüfungsmöglichkeit des Gerichts. Von den 20 Argumenten, die Lipinski für die Verfassungswidrigkeit des Volksentscheids vorbrachte, schien Harder nicht allzu viele gelten lassen zu wollen. Mal gab der Präsident den Hinweis, die Frist könnte verstrichen sein. Dann wiederum gab es inhaltliche Bedenken.

Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass Bürger ein Klagerecht haben, dann dürfte vor allem ein Punkt interessant werden: die doppelten Ja-Stimmen. Beim Volksentscheid war ein Ja zur vierjährigen Grund- wie auch zur sechsjährigen Primarschule möglich - praktisch geht nicht beides. Zwar legte Harder dar, dass es wohl keine übergeordnete Rechtsnorm gibt, die doppelte Ja-Stimmen verbietet. Aber der Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Michael Nesselhauf ließ mit einer Zwischenbemerkung aufhorchen. "Zweimal Ja kommt meiner Ansicht nach einer Enthaltung gleich", sagte Nesselhauf. Wenn sich das Gericht mehrheitlich dieser Sichtweise anschließt, hätte das weitreichende Folgen. Dann wäre der Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Stimmen verletzt - ein zentrales Argument des Klageanwalts Lipinksi.

Wichtig ist die Zahl der doppelten Ja-Stimmen. Das heißt: Hätte die Initiative "Wir wollen lernen" auch gewonnen, wenn die doppelten Ja-Stimmen nicht mitgezählt werden? Bislang gibt es nur Schätzungen. Scheuerl geht von "knapp 15 000 Stimmen" aus, Anwalt Lipinski von deutlich mehr als 30 000. Das würde das Abstimmungsergebnis verändern, denn die Initiative hat die erforderliche Stimmenzahl um rund 29 000 übertroffen. Harder kündigte gestern vorsorglich an, es könnte auch eine erneute Auszählung der Stimmen in Betracht kommen. Das Gericht will sein Urteil am 14. Dezember verkünden.