Verfassungsgericht prüft Volksentscheid gegen Primarschule

Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn das Hamburgische Verfassungsgericht den Volksentscheid gegen die sechsjährige Primarschule im Nachhinein kippen würde. Das Gericht will seine Entscheidung am 14. Dezember verkünden - fast eineinhalb Jahre, nachdem die Hamburger die Reform per Plebiszit abgelehnt hatten.

Die politische Landschaft hat sich seitdem verändert: Der schwarz-grüne Senat, dessen Projekt die Primarschule war, ist abgewählt. Weil die Reformbereitschaft heute weitgehend erloschen ist, wäre ein erneuter Volksentscheid mit veränderten, eindeutigeren Abstimmungsmodalitäten politisch sinnlos.

Es stimmt: Der Volksentscheid wies handwerkliche Mängel auf. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass auf einem Stimmzettel Kreuze für die vierjährige Grundschule und zugleich für das Gegenmodell der sechsjährigen Primarschule möglich waren. Hier gilt nur entweder - oder.

Offensichtlicher Widersinn wie diese doppelten Ja-Stimmen - sie mögen rechtlich zulässig sein - sind der Grund für die Klage der drei Bürger gegen den Volksentscheid. Weil sich das Rad aber nicht zurückdrehen lässt, muss es jetzt darum gehen, dass der Gesetzgeber, die Bürgerschaft, eindeutige Regeln für künftige Volksentscheide beschließt.