Das Verwaltungsgericht hatte die Plangenehmigung für die umstrittene Fernwärmetrasse als nicht zu beanstanden eingeschätzt.

Hamburg. Der Hamburger Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gibt in seinem Kampf gegen das Kohlekraftwerk in Moorburg nicht auf. Nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg vor wenigen Tagen die Plangenehmigung für die Moorburg-Fernwärmetrasse im Eilverfahren als nicht zu beanstanden eingeschätzt hat, legen die Umweltschützer gegen diesen Beschluss nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) ein. Aus Sicht des BUND habe das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz "eine wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht genügend gewürdigt" und komme daher zu einer falschen Entscheidung.

"Der BUND ist weiterhin der Auffassung, dass aufgrund des vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens die Beteiligungsrechte des Verbandes und der Anwohner ausgehebelt wurden und die Abwägung der zuständigen Fachbehörde fehlerhaft war", sagte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Der BUND hat ergänzend zur Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht auch einen sogenannten Hängebeschluss beantragt, um bei Beginn der Fällarbeiten für rund 400 Bäume eine kurzfristige Entscheidung des Gerichts über einen Baustopp zu erwirken.

Die Stadtentwicklungsbehörde will nun diesen Hängebeschluss abwarten. Auch Vattenfall selbst hat offensichtlich wenig Eile. Zu einer Räumung der besetzten Bäume oder dem Fällen der Bäume werde es zunächst nicht kommen, so ein Vattenfall-Sprecher. Man warte jetzt ab, was sich aus der Beschwerde ergebe. Die bereits erteilte Fäll-Genehmigung gilt allerdings nur bis zum 15 März, anschließend ist bis November eine Schonzeit vorgeschrieben. "Wir bauen in Abschnitten und können bis dahin warten", so der Vattenfall-Sprecher.