Das dreistufige Volksabstimmungsverfahren wird im Artikel 50 der Hamburger Verfassung geregelt. Nachdem die Initiatoren heute Mittag die Unterschriften an den Landeswahlleiter übergeben haben, beginnen die Bezirke mit der Überprüfung. Gleichzeitig hat die Bürgerschaft vier Monate Zeit zu entscheiden, ob sie das Volksbegehren übernehmen will. Tut sie das nicht, können die Reformgegner nach Aussagen des Landeswahlleiters zwischen 18. März und 18. April 2010 einen Volksentscheid beantragen. Vier Monate später, frühestens am Sonntag, 18. Juli, und spätestens am Sonntag, 22. August, findet der Volksentscheid statt. Weil er mit keiner anderen Wahl zusammenfällt, wird er als Brief-Volksentscheid durchgeführt. Das heißt: Die Abstimmungszettel kommen sechs Wochen vorher per Post. Am Tag des Volksentscheids sind zudem Wahllokale geöffnet. Wenn 247 000 Stimmberechtigte für den Inhalt des Volksentscheids stimmen, ist er erfolgreich - und muss akzeptiert werden. Letzteres war im Dezember 2008 auf Antrag der GAL in der Verfassung verankert worden.