Die Staatsanwaltschaft Stade hat jetzt die Ermittlungen gegen den Gänsemast-Betrieb Schwerk in Wistedt aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft untersucht jetzt, ob “eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann“, vorliegt, so Sprecher Dr. Burkhard Vonnahme.

Stade/Königsmoor. Wie berichtet, sollen Mitarbeiter des Betriebes über Jahre hinweg die Gänse des Betriebes mit einer Rupfmaschine bei lebendigem Leibe malträtiert haben. Solche Rupfmaschinen sind nur für das Rupfen toter Tiere zugelassen. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg hat inzwischen die Maschine verplombt. Amtsleiterin Dr. Astrid Krüger: "Außerdem wurde der Verantwortliche für die Rupfaktionen mit einem Tierhaltungsverbot belegt. Die Tiere stehen nicht mehr in seiner Verantwortung."

Der Betrieb stehe, so Krüger, unter ständiger Beobachtung des Veterinäramtes. Alle Aktionen im Schlachtbetrieb müssten dem Amt drei Tage vorher gemeldet werden. Künftig ist, wenn Gänse geschlachtet werden, ein Veterinär dabei und kontrolliert. "Hätte man uns die Vorfälle früher gemeldet, wäre vielen Tieren großes Leid erspart geblieben", so Krüger. Die Stader Staatsanwaltschaft untersuche jetzt, so Sprecher Dr. Burkhard Vonnahme, ob der Betrieb gegen das Tierschutzgesetzt verstoßen hat. Vonnahme: "Eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden." Mit einem Ergebnis der Untersuchungen rechnet Vonnahme frühestens im Herbst.