SPD, CDU, FDP und Linke beschließen heute Gesetzesänderung - Grüne kritisieren “Lex SPD“, weil Regel nicht für aktuellen Senat gilt

Hamburg. Die Altersversorgung für Senatoren und Senatorinnen wird geändert. Statt bislang mit 55 Jahren haben Senatsmitglieder künftig wie normale Arbeitnehmer erst vom 65. oder dem 67. Lebensjahr an Anspruch auf ein Ruhegehalt - der genaue Zeitpunkt ist abhängig von ihrem Geburtsjahr. Außerdem sollen Abgeordnetenbezüge in Zukunft auf das Ruhegehalt ebenso wie auf das Übergangsgeld angerechnet werden - damit soll eine Doppelalimentation aus öffentlichem Geld vermieden werden. Hintergrund ist, dass Senatoren mitunter nach ihrer Amtszeit als Abgeordnete in die Bürgerschaft wechseln und dann aus zwei Töpfen Geld erhalten könnten - prominentestes Beispiel war zuletzt Ex-Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU).

Auf diese Änderungen des Senatsgesetzes, die heute von der Bürgerschaft beschlossen werden sollen, haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Linkspartei verständigt. Die Grünen tragen die Einigung nicht mit, da die Anhebung des Renteneintrittsalters nicht für jetzige, sondern nur für künftige Senatsmitglieder gelten soll.

"Das ist eine inakzeptable Luxusregelung, die viel Steuergeld kostet", kritisierte Jens Kerstan, Fraktionschef der Grünen, und behauptete: "Die SPD-Fraktion hatte darauf beharrt, dass die neue Regelung für die SPD-Senatoren nicht gelten soll und diese wie bislang schon mit 55 Jahren Pensionszahlungen bekommen." Er habe "überhaupt kein Verständnis" dafür, dass die anderen Oppositionsparteien diese "Lex SPD" ermöglichten. Schließlich hätten bei der letzten Anpassung des Senatsgesetzes 1998 die Änderungen auch direkt für die damals amtierenden Senatsmitglieder gegolten. SPD, CDU, FDP und Linke stellten den Sachverhalt in gleichlautenden Mitteilungen etwas anders dar. Demnach solle die Anhebung des Rentenalters "aus Gründen des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes erst für zukünftige Senatsmitglieder" gelten. Es gebe vergleichbare Rechtssprechungen, wonach eine sofortige Anhebung um zehn oder zwölf Jahre verfassungswidrig wäre, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel dem Abendblatt. "Und wir machen kein rechtswidriges Gesetz nach dem Motto ,Wird schon niemand gegen klagen'."

Bei der Versorgung von Senatsmitgliedern muss unterschieden werden zwischen dem Ruhegehalt - quasi eine Rente - und dem Übergangsgeld. Dieses wird direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt, und zwar die ersten drei Monate das volle Gehalt von rund 13.500 Euro, danach für maximal 24 Monate das halbe Gehalt in Höhe von rund 6750 Euro. Anspruch auf Ruhegehalt haben Ex-Senatsmitglieder hingegen erst, wenn sie mindestens vier Jahre im Amt waren und das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dann stehen ihnen bis zu 35 Prozent der Dienstbezüge zu, also gut 4000 Euro monatlich. Damit hat Hamburg bislang eine der großzügigsten Regelungen im Ländervergleich, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass in Hamburg Senatoren nicht zugleich Abgeordnete sein können und daher keinen Anspruch auf Abgeordnetenpensionen haben.

Das künftige Renteneintrittsalter orientiert sich an den Regelungen für Beamte. Wird das Ruhegehalt vorzeitig in Anspruch genommen, vermindert sich der Betrag um 3,6 Prozent pro Jahr, jedoch maximal um 14,4 Prozent. SPD, CDU, FDP und Linke lobten die geplante Neuregelung daher als "maßvolle Korrektur". Andreas Dressel: "Eine Rente mit 55 für Senatoren ist in Zeiten von Rente mit 67 nicht mehr akzeptabel. Die Senatorenversorgung darf sich nicht abkoppeln von der gesellschaftlichen Realität." Dora Heyenn, Fraktionschefin der Linkspartei, die das Thema auf die Tagesordnung gebracht hatte, verwies darauf, dass immer mehr Menschen von Altersarmut betroffen seien. Daher sei es inakzeptabel, wenn ehemalige Senatsmitglieder schon mit 55 Jahren Ruhegehalt beziehen.