Hamburg. Auch für Hamburger Senatsmitglieder soll künftig ein Renteneintrittsalter von 65 bis 67 Jahren gelten. Bislang haben sie vom vollendeten 55. Lebensjahr an Anspruch auf ein Ruhegehalt von bis zu 4000 Euro. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Linkspartei in der Bürgerschaft wollen heute in der Bürgerschaft eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen. Sie sieht auch vor, dass künftig eventuelle Einkünfte als Abgeordnete auf die Versorgungsansprüche angerechnet werden - diese also mindern.

Als einzige Fraktion lehnen die Grünen die Neuregelung ab, weil sie nur für künftige Senatsmitglieder, nicht jedoch für die aktuellen gelten soll. Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan nannte das eine "Lex SPD".