Ein Kommentar von Andreas Dey

Während sie auf Bundesebene vor allem mit Personaldiskussionen auf sich aufmerksam macht und reihenweise aus Parlamenten wie dem in Niedersachsen fliegt, liefert die Linkspartei in Hamburg ein schlagkräftiges inhaltliches Argument für ihre Existenzberechtigung. Denn dass die Bürgerschaft heute beschließen wird, das Renteneintrittsalter für Senatoren von 55 auf 65 bis 67 Jahre zu erhöhen, ist vor allem dem Drängen der kleinen Linksfraktion zu verdanken.

Wie überfällig dieser Vorstoß ist, zeigt nicht nur die große Einigkeit aller Parteien in diesem Punkt. Auch bei den allermeisten Bürgern dürfte es gut ankommen, dass sich die Spitzenpolitiker den für alle Arbeitnehmer geltenden Regeln annähern und keine Sonderrolle auf Kosten der Steuerzahler mehr beanspruchen. Das kann helfen, der viel zitierten Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

Allerdings sind die Einzelheiten der Neuregelung dazu angetan, das genaue Gegenteil zu bewirken. Denn warum die Anhebung der Grenze nicht für den aktuellen Senat gelten soll, erschließt sich nicht. Sicher gibt es den "verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz", wie SPD, CDU, FDP und Linke argumentieren. Aber musste der hier Anwendung finden? Frühere Änderungen des Senatsgesetzes galten ja auch unmittelbar für den amtierenden Senat. Und das Viererbündnis hat ja auch kein Problem damit, die Anrechenbarkeit von anderen Einkünften auf die Versorgungsbezüge per sofort zu verschärfen. Zudem war es die regierende SPD selbst, die erst 2011 das Weihnachtsgeld für Senatsmitglieder abgeschafft hat - auch für die aktuellen.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wer denn einen möglichen Verstoß gegen die Verfassung beklagen sollte. Ein Mitglied des von der SPD geführten Senats? Nach der Steinbrück-Debatte um das Kanzlergehalt? Wohl kaum. So entsteht der Eindruck, dass eine sinnvolle Gesetzesänderung auf Drängen der SPD für ihre Senatsmitglieder maßgeschneidert wird. Und der Eindruck ist nicht gut.