Machtkampf um das Pflegekind Jule im Jugendamt Hamburg-Mitte: Die Bürgerschaftspräsidentin fordert Olaf Scholz zum Handeln auf.

Hamburg. Bei der Aufarbeitung des jahrelangen Machtkampfes um das "Pflegekind Jule" zwischen den Pflegeeltern und dem Jugendamt Hamburg-Mitte hat der Senat in "grober" Weise gegen seine Antwortpflicht verstoßen. Das moniert die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD). Sie fordert Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) auf, "sich der Angelegenheit anzunehmen", da der Senat seiner Antwortpflicht "nicht in verfassungsgemäßer Weise" nachgekommen ist.

Mit anderen Worten: Die Bürgerschaftspräsidentin nimmt es nicht hin, dass bei der Aufklärung des "Falles Jule" die Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen des CDU-Politikers Christoph de Vries unvollständig, verkürzt oder gar ganz verschwiegen werden. Seit März 2008 sind bei insgesamt 65 Beanstandungen von Schriftlichen Kleinen Anfragen 32 Verstöße gegen die Antwortpflicht des Senats moniert worden.

Rückblick: Das Hamburger Ehepaar Sabine und Holger Schuster hatte das Pflegekind Jule (alle Namen geändert) im Alter von vier Monaten aufgenommen. Das Mädchen war von Geburt an durch den Alkohol- und Drogenkonsum der Mutter schwer geschädigt worden. Als die Schusters wegen zunehmender Probleme in der Zusammenarbeit das Amt wechseln wollten, kam es zu einem dreijährigen Machtkampf. "Das war wie Krieg, das Jugendamt hat nichts ausgelassen, um Jule zu quälen", sagen die Schusters. Ihnen wurde erst die elterliche Sorge entzogen, das Amt unterstellte dann der Pflegemutter, sie würde Jule krankreden. Schließlich verweigerte der zuständige Gesundheitspfleger dem Mädchen auch die von drei Fachärzten verschriebenen Medikamente. "Ein solcher Fall von jugendamtlicher Kindeswohlgefährdung ist mir aus langjähriger Praxis nicht bekannt", sagte Dr. Reinhold Feldmann von der Uniklinik Münster.

Als das Abendblatt den Fall im Oktober vergangenen Jahres publik machte, versprach Bezirksamtsleiter Andy Grote (SPD) eine "lückenlose Aufklärung". Doch damit ist es nicht weit her, wie Christoph de Vries erfahren musste. Der CDU-Politiker wollte in Kleinen Anfragen mehr erfahren über die konkreten Verfehlungen des Jugendamtes, die der beauftragte Gutachter "auf beinahe zehn Seiten detailliert dargestellt hatte".

In den meisten Fällen berief sich der Senat in seinen Antworten auf den Sozialdatenschutz - und verweigerte die Auskunft. Christoph de Vries ließ nicht locker und wandte sich schließlich an die Bürgerschaftspräsidentin. "Es ist mehr als erstaunlich, dass eine ausführliche Beantwortung so lange unproblematisch war, als es um das Verhalten der Pflegeeltern ging. Sobald Fragen sich aber kritisch mit der Vorgehensweise des Jugendamtes befassen, wird eine Auskunft verweigert", schrieb er und forderte Carola Veit zur Prüfung des Falles auf, da ihm der Senat mit den unzureichenden Antworten "die Wahrnehmung meiner verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Kontrollrechte vorläufig unmöglich gemacht hat".

Nach rechtlicher Prüfung hat die Bürgerschaftspräsidentin nun bei der Beantwortung von zwölf Fragen einen "solchen offensichtlich groben Verstoß" gegen die Antwortverpflichtung des Senats gemäß Art. 25 des HV festgestellt. "Die Begründung der Versagung inhaltlicher Antworten unter pauschaler Bezugnahme auf den Sozialdatenschutz erscheint nicht als hinreichend nachvollziehbar", schreibt sie.

Da über Jule bereits umfangreich im Abendblatt berichtet worden sei, stelle sich die Frage, ob es sich bei den erfragten Daten noch um schützenswerte Daten handele. Veit fordert Bürgermeister Scholz auf, ihr die überarbeiteten Fragen zuzuleiten.

Was also sagt der Gutachter konkret über eine sekundäre Kindeswohlgefährdung durch Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe? Trifft es zu, dass die Pflegeeltern sich zwischen Januar 2010 und September 2011 mit elf Schreiben an den Amtsvormund gewandt haben? Und welche Reaktion erfolgte darauf? Stimmt es, dass der Gesundheitspfleger von Jule sich nicht über die Verschreibung von Medikamenten hinweggesetzt hat? Wo er doch, wie das Abendblatt berichtete, den Schusters in einem Hilfeplangespräch offenbar mitgeteilt hatte, die vom Neurologen angeordnete Medikation schlichtweg so lange auszusetzen, bis er sich in die Materie eingearbeitet habe. Erfolgte der Wechsel der Gesundheitspfleger im "Fall Jule" wirklich, wie der Senat geantwortet hat, "aus betriebsorganisatorischer Notwendigkeit"? Oder vielmehr, wie de Vries vermutet, "weil das Oberlandesgericht Celle den zweiten Gesundheitspfleger nicht für geeignet hielt, eine Vormundschaft zu führen, und deshalb eine Einzelvormundschaft anordnete"? Sollte das so sein, sagt Veit, stelle sich die Frage, ob die Antwort des Senats vollständig gewesen sei. "Ich bin froh, dass die Bürgerschaftspräsidentin dem Informationsrecht des Parlaments ausdrücklich den Rücken stärkt und der zum Teil willkürlichen Antwortpraxis einen Riegel vorschiebt", sagt de Vries. "Es darf nicht sein, dass Senatsbehörden nach Belieben Detailinformationen preisgeben, wenn es sie in ein gutes Licht setzt - aber die Herausgabe von Informationen verweigern, wenn diese Fehlverhalten belegen." Der "Fall Jule" wartet weiter auf seine lückenlose Aufklärung.