Bank und Ex-Chef haben sich auf Abänderung des Aufhebungsvertrags von 2010 geeinigt. Ex-Chef riskiert seine Millionenabfindung.

Hamburg. Der frühere Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, muss weiter um seine Millionenabfindung zittern. Die Bank und ihr Ex-Chef haben sich auf eine Abänderung des Aufhebungsvertrags von 2010 geeinigt. Am Dienstag hat der Aufsichtsrat der Nordbank dieser Einigung zugestimmt. Danach muss Nonnenmacher die fast vier Millionen Euro nun doch zurückzahlen, falls er wegen falscher Verdächtigungen oder Untreue im Zusammenhang mit der Trennung vom ehemaligen Vorstandsmitglied Frank Roth verurteilt wird. Roth war fälschlicherweise beschuldigt worden, geheime Dokumente der Bank weitergegeben zu haben, und deswegen 2009 fristlos entlassen worden. Die angeblichen Beweise gegen Roth stellten sich jedoch bald als fingiert heraus. Die Bank musste den für IT und Personal zuständigen Vorstand rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen. Die Staatsanwaltschaft, die beweisen will, dass Nonnenmacher in die Vorgänge verstrickt war, ließ im November 2012 dessen Privatwohnung durchsuchen.

Nach dem bisher gültigen Aufhebungsvertrag wären alle erst nach Dezember 2012 bekannt werdenden neuen Vorwürfe gegen Nonnenmacher unerheblich gewesen. Er hätte die vier Millionen Euro, die ihm Aufsichtsratschef Hilmar Kopper 2010 zugesichert hatte, in jedem Fall behalten können. Nun muss er darauf hoffen, dass er im Roth-Verfahren straffrei ausgeht. "Mit der Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren", sagte HSH-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper.

Nonnenmacher-Anwalt Heinz Wagner gab sich dennoch optimistisch. Nonnenmacher habe sich zu diesem "Kompromiss" mit der Nordbank bereit gefunden, "obwohl er davon ausgegangen ist, dass eine Klage gegen ihn keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte". Er habe dabei "berücksichtigt, dass auf der HSH Nordbank AG in dieser Sache ein erheblicher politischer Druck lastet, der sie möglicherweise gezwungen hätte, trotz Aussichtslosigkeit ein Klageverfahren anzustrengen", so Wagner. Gleichwohl gehe er davon aus, "dass gegen Prof. Dr. Nonnenmacher kein hinreichender Tatverdacht der Falschverdächtigung durch Unterlassen und der Untreue besteht" und das Verfahren bald eingestellt werde.

Anders als im Fall Roth muss Nonnenmacher die vier Millionen Euro jedoch nicht zurückzahlen, falls er in dem anderen großen Verfahren verurteilt wird, das derzeit gegen ihn läuft. Darin geht es um das sogenannte Omega-Geschäft, mit dem die Bank sehr viel Geld verloren hatte. In dieser Sache wird gegen Nonnenmacher ebenfalls wegen Untreue ermittelt.

Nordbank-Sprecher Rune Hoffmann räumte auf Nachfrage des Abendblatts ein, dass die Bank die Abfindung bei einer Verurteilung Nonnenmachers im Omega-Verfahren nicht zurückfordern könne. In diesem Falle bleibe nur eine Forderung von Schadenersatz, so Hoffmann. Das wäre ein langwieriger juristischer Prozess mit ungewissem Ausgang.

In der Hamburger Finanzbehörde kann man mit dem Kompromiss offenbar gut leben. "Wir begrüßen, dass bei einer späteren Verurteilung von Prof. Nonnenmacher im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel die vertraglichen Ansprüche nunmehr zurückgefordert werden können", sagte Behördensprecher Daniel Stricker.

Auch in der Opposition gab es zumindest partiell Lob für den Kompromiss. "Dieser Beschluss ist die überfällige Korrektur einer Fehlentscheidung des Aufsichtsrats", sagte Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan. "Der ursprüngliche Vertrag hätte so niemals geschlossen werden dürfen. Der nun geänderte Aufhebungsvertrag war ein Rundumglücklich-Paket für den Ex-HSH-Chef zulasten der Bank, der Länder und damit auch der Steuerzahler." Es sei notwendig gewesen, dass der Aufsichtsratschef seine bisherige Position korrigiert habe, so Kerstan. Es sei allerdings "bedauerlich", dass die Rückzahlung nicht auch für den Fall einer Verurteilung in Sachen Omega vereinbart wurde, so Kerstan.

Derweil wird eine erneute Anhebung der Ländergarantien für das marode Geldinstitut immer wahrscheinlicher. Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat am Dienstag die Landtagsfraktionen über den Plan informiert, die Garantien schon im März von derzeit sieben Milliarden auf zehn Milliarden Euro anzuheben. Die Kieler CDU kündigte an, dem Vorhaben voraussichtlich zuzustimmen. Die Hamburger CDU reagierte dagegen irritiert auf die Ankündigungen aus dem Norden. "Der konkrete Zeitplan ist neu. SPD-Finanzsenator Peter Tschentscher hat die Bürgerschaft wieder unzureichend informiert", sagte CDU-Finanzpolitiker Roland Heintze. "Während in Kiel die Regierung gemeinsam mit der Opposition nach einer gemeinsamen Linie sucht, darf die Bürgerschaft in Hamburg das Geschehen nur von der Seitenlinie aus betrachten." Wenn die SPD in Sachen Garantieerhöhung eine breite Mehrheit anstrebe, müsse sie die Opposition auch ausreichend informieren. Die CDU stehe einer Garantieerhöhung grundsätzlich positiv gegenüber, so Heintze. Allerdings müsse zuvor das Geschäftsmodell zugunsten der Bank geändert werden. Die bisherige Volumenbegrenzung gefährde die Gesundung der Bank.

Die Finanzbehörde wies den Vorwurf mangelnder Information der Bürgerschaft zurück. Finanzsenator Tschentscher habe die Obleute des Ausschusses für öffentliche Unternehmen am 20. Dezember informiert, so ihr Sprecher Stricker. CDU-Finanzpolitiker Heintze habe es aber "vorgezogen, an diesem Informationsgespräch nicht teilzunehmen".

Stricker bestätigte, dass eine Erhöhung der Garantien schon im März denkbar sei. Derzeit würden dazu auch Gespräche mit der EU-Kommission und mit der Bankenaufsicht Bafin geführt. Die Europäische Union hatte den Rettungsschirm bei seiner Einführung genehmigen müssen. Manche Experten meinen, dass auch dieses Mal ein aufwendiges Prüfverfahren notwendig sein könnte.

Stricker sagte zudem, dass auch mit dem HSH-Minderheitsaktionär Christopher Flowers verhandelt werde. Der US-Investor hatte angeboten, sich an einer Stärkung der Bank finanziell zu beteiligen.