Die Bettensteuer gilt seit dem 1. Januar. Einige Gastgeber übernehmen die Gebühr für ihre Kunden. Klage gegen Abgabe eingereicht.

Hamburg. Touristen, die nach Hamburg kommen, müssen seit dem 1. Januar Bettensteuer bezahlen. Allerdings nur, wenn die Buchung auch erst im neuen Jahr erfolgt ist. Die Stadt kalkuliert in diesem Jahr mit Mehreinahmen von zwölf Millionen Euro. Sie will damit Kultur und Tourismus stärken. Von der Abgabe sind Geschäftskunden befreit. Die Fachgruppe Hotels im Verband Dehoga und die Hoteliers hatten im Vorfeld scharfe Kritik geübt und Klagen angekündigt. Doch bevor es eine endgültige Gerichtsentscheidung gibt, könnte es laut Dehoga noch anderthalb bis zwei Jahre dauern.

Aber so lange will die Hotellerie nicht warten. Deshalb haben zahlreiche Hamburger Hotels entschieden, ihre Gäste nicht mit der Bettensteuer zu behelligen. So auch das Privathotel Madison am Schaarsteinweg: "Wir werden für die Touristen die Bettensteuer übernehmen, und deshalb wird diese auch nicht auf der Rechnung auftauchen. Unsere Gäste werden beim einchecken nicht nach dem Grund ihrer Reise befragt", sagt Direktor Thomas Kleinertz. Diese Entgegenkommen dürfte das Vier-Sterne-Superior-Haus einen fünfstelligen Betrag im Jahr Kosten.

Service wird auch im Vier Jahreszeiten am Neuen Jungfernstieg groß geschrieben: "Wir werden unsere Gäste nicht mit dieser unsinnigen Abgabe belasten. Wer bei uns wohnt, wird nicht nach dem Anlass seiner Reise gefragt", sagte Vize-Direktor Raimund Schied. Das Hotel zahle die Bettensteuer für den Gast, so Schied weiter.

Die Bettensteuer sieht vor, dass Privatreisende pro Person und Tag zwischen 50 Cent (bei einem Übernachtungspreis bis 25 Euro) und vier Euro (bei bis zu 200 Euro Übernachtungspreis bezahlen). Pro weitere angefangene 50 Euro ist je ein Euro Taxe fällig. Geschäftsreisende sind von dieser Regelung ausgenommen. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig im Juni 2012 entschieden.

Doch da kommt der Datenschutz ins Spiel (wir berichteten): "Die Probleme dieses neuen Gesetzes sind programmiert. Denn aus Datenschutzgründen braucht der Gast keine Auskunft über den Anlass seiner Reise geben", sagte Hans-Joachim Menzel, stellvertretender Hamburgischer Datenschutzbeauftragter.

Diese Fragen sparen sich Hotels wie das Vier Jahreszeiten oder das Madison. Auch Niklaus Kaiser von Rosenburg, Dehoga-Vizepräsident und Direktor im Hotel Baseler Hof, schließt sich dieser Variante an: "Der Gast wird bei uns im Haus nicht mit der Bettensteuer belästigt. Wir werden diese auch nicht anhand von versteckten Preiserhöhungen eintreiben, sondern schlicht übernehmen." Aus dem noblen Louis C. Jacob an der Elbchaussee heißt es: "Es wäre unwürdig, die Gäste nach dem Grund ihres Aufenthalts zu fragen. Die Bettensteuer taucht bei uns nicht auf der Rechnung auf", sagt Direktor Jost Deitmar. Natürlich können die Hotels die Bettensteuer auch in ihre Preisberechnung einkalkulieren, so bleibt die Bettensteuer dann auch unbemerkt.

Die großen Hotelketten berechnen ihren Gästen die Bettensteuer. So auch Motel One: "Wir schlagen die Bettensteuer auf unsere regulären Preise auf. Wenn der Gast uns dann nachweist geschäftlich in Hamburg zu sein, bekommt er diesen den Betrag erstattet", sagt Regionalmanager Tim Henrik Göhring.

Trotz der Kritik hält SPD-Tourismusexpertin Dorothee Martin an dem Modell fest: "Jedes neue Gesetz sorgt für keine Luftsprünge. Aber da die Verwendung der Kultur- und Tourismustaxe vor allem den Gästen und damit auch den Hoteliers zugute kommt, wird die Akzeptanz mit der Zeit steigen."