Justiz wirft Nonnenmacher zum einen Untreue und Bilanzfälschung vor, zum anderen ermittelt sie wegen des Rauswurfs von Vorstand Frank Roth.

Hamburg. Am Dienstag fällt die Vorentscheidung, ob der frühere Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, seine Abfindung von knapp vier Millionen Euro behalten darf. Dann tagt der Aufsichtsrat der Bank und beschäftigt sich mit den Expertisen zweier Anwaltskanzleien, die die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Nonnenmacher analysiert haben. Dabei mehren sich die Hinweise, dass weder die Bank noch ihre Eigentümer, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, einen Hebel sehen, um das Geld zurückzufordern.

Die Staatsanwaltschaft wirft Nonnenmacher zum einen Untreue und Bilanzfälschung in Zusammenhang mit den verlustreichen Omega-Geschäften vor. Zum anderen ermittelt sie wegen des ominösen Rauswurfs von Vorstand Frank Roth. In Nonnenmachers Aufhebungsvereinbarung vom Dezember 2010 heißt es, dass nur neue Vorwürfe eine Rückforderung der Abfindung rechtfertigten - die meisten sind aber schon 2010 bekannt gewesen. Dennoch sei diese Vereinbarung "nicht rechtswidrig", antwortet der Senat auf eine Anfrage der Grünen. Deren Fraktionschef Jens Kerstan schließt daraus, dass es kaum Hoffnung auf eine Rückzahlung gibt. "Wir fragen nach der Abfindung, aber der Senat redet nur über Schadenersatz", kritisiert Kerstan. Dabei seien das zwei verschiedene Paar Schuhe. "Wenn Nonnenmacher zu Schadenersatz verurteilt wird, muss er den so oder so bezahlen. Aber ich möchte nicht, dass er einen Teil davon mit seiner Abfindung begleicht", sagt Kerstan. Denn eigentlich sollte 2010 vereinbart werden, dass er die zurückzahlen muss, wenn er verurteilt wird.