Mit großer Mehrheit entzogen die Klassenelternvertreter dem Elternrat das Vertrauen, gestern trat dieser geschlossen zurück.

Hamburg. An der Schule auf der Uhlenhorst, ehemals Winterhuder Weg, ist ein handfester Streit innerhalb der Elternschaft entbrannt. Hintergrund: Der Elternrat hatte sich für den Stadtentwicklungsplan SEPL von Schulsenator Ties Rabe (SPD) ausgesprochen, der die Schließung des Standorts Humboldtstraße 89 zugunsten einer Stadtteilschule vorsieht (wir berichteten). Dagegen hatte sich ein Elternaktionsbündnis gegründet, dem sich auch der Schulleiter anschloss. Bei der letzten Elternratssitzung kam es zum Eklat: Mit großer Mehrheit entzogen die Klassenelternvertreter dem Elternrat das Vertrauen, gestern trat dieser geschlossen zurück.

"Dass Eltern so unterschiedlich reagieren, habe ich noch nie erlebt", sagt Schulleiter Gerd Basler. Für heute Abend hat er zu einer Elternvollversammlung geladen, auf der ein neuer Elternrat gewählt werden soll. Dann will er auch erneut über die Situation der Schule informieren. Die Grundschule mit Vorschule bekam im Zuge der Primarschulplanungen den Standort Humboldtstraße 89 zugesprochen und wurde vierzügig eingerichtet. Waren zunächst viele Eltern dagegen, wissen sie die Vorteile jetzt zu schätzen. So gibt es in dem ehemaligen Hauptschulgebäude gut ausgestattete Fachräume, eine Sporthalle und eine Aula. Außerdem betreut der Hort Uhlennudelclub an beiden Standorten ganztägig etwa 200 Kinder. Eine Reduzierung auf drei Züge, wie geplant, halten Schulleiter Basler und viele Eltern für unzumutbar. Die Pläne sind am 26. Januar Thema auf einer Schulkonferenz.

Unterdessen erhebt der Bürgerschaftsabgeordnete Walter Scheuerl (parteilos), Initiator der Bürgerinitiative Wir wollen lernen, Vorwürfe gegen Schulleiter Basler. Dieser habe die Eltern instrumentalisiert und nach Gutsherrenart "ohne einen Blick ins Schulgesetz zu werfen (...) zu einer außerordentlichen Elternversammlung aufgerufen, bei der die Elternratsmitglieder abgewählt werden sollen". Das sei rechtswidrig. "Eine Abwahl von Elternratsmitgliedern ist nur zulässig, wenn diese bei drei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht teilgenommen haben." Basler entgegnet, er sei von einer Mehrheit der Elternvertreter beauftragt worden, eine Vollversammlung einzuberufen, nach dem diese dem Vorstand das Misstrauen ausgesprochen hatte.