Das beitragsfreie letzte Kita-Jahr gilt nicht für alle. Rund 100 Eltern haben dagegen Widerspruch eingelegt.

Es scheint so, als hätte ein Großteil der Hamburger Eltern von Kindern im Kindergartenalter zurzeit nur Ärger mit den Behörden. Nicht nur, dass die Kita-Gebühren drastisch erhöht werden sollen. Auch das kostenlose letzte Kindergartenjahr bleibt den sogenannten Kann-Kindern wohl weiterhin vorenthalten. Kann-Kinder sind all jene, die zur Einschulung noch nicht schulpflichtig sind, aber kurz nach dem Termin sechs Jahre alt werden.

Weil es für Frank Taschinski eine klare Ungleichbehandlung ist, dass das letzte Kita-Jahr für seine Tochter Katharina nicht kostenlos ist, wollte er dagegen klagen. Weil seine Klage sehr wenig Aussicht auf Erfolg hat, hat Frank Taschinski sie am Freitag vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen. "Ich will ja nicht gegen eine Wand laufen", sagte Herr Taschinski zur Vorsitzenden Richterin. Die hatte ihm zuvor fast eine Stunde lang dargelegt, warum eine Klage aussichtslos ist: "Wir berufen uns auf die Stichtagsregelung. Es gibt keine Gesetzeslücke. Wir können das Gesetz nicht anders anwenden. Es gibt keinen Anspruch auf einen beitragsfreien Besuch einer Kindertagesstätte", sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gesetz verstoße nicht gegen die Verfassung. Frank Taschinski, Rechtsanwalt aus Altona, hatte in seiner Argumentation auf die Gleichbehandlung gesetzt. Die Vorsitzende Richterin: "Das ist ein Subventionsgesetz. Da hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum." Wenn Frank Taschinski und die anderen betroffenen Eltern, die gestern Morgen zum Amtsgericht gekommen waren, eine Änderung der Regelung wollten, müssten sie politisch Druck machen, gab ihnen die Vorsitzende Richterin mit auf den Weg.

Taschinskis Tochter Katharina wird im August sechs Jahre alt und wird dann zur Schule kommen. Weil sie aber nach dem 30. Juni 2010 sechs Jahre alt wird, haben ihre Eltern Frank und Stefanie keinen Anspruch darauf, die Kosten für das letzte Kita-Jahr zurückerstattet zu bekommen. Für die Eltern, die den Gebührenhöchstsatz bezahlen, geht es um etwa 2500 Euro, die sie hätten einsparen können. Taschinski: "In Niedersachsen und Schleswig-Holstein brauchen die Eltern von Kann-Kindern für das letzte Kita-Jahr keine Gebühren zu bezahlen."

Frank Taschinski ist nicht der Einzige, der Widerspruch eingelegt hatte. In allen sieben Hamburger Bezirken liegen etwa 100 Widersprüche betroffener Eltern vor. Allein in Altona sind es 33, in Eimsbüttel 22. "Die Widersprüche lagen bislang auf Eis. Nun werden wir sie nach und nach abarbeiten", heißt es aus dem Bezirksamt Altona. Aber es gibt durchaus noch Hoffnung: Frank Taschinski hat seine Klage zwar zurückgezogen, Ricky Dehnen, Diplom-Ingenieur aus Bergedorf und Vater der fünfjährigen Viviana, die ebenfalls erst nach dem 30. Juni 2010 sechs Jahre alt wird, wird aber wohl klagen.

Seine Anwälte Alexander Münch und Frank Hansen: "Wir werden die Argumente des Gerichtes zur Kenntnis nehmen, werden aber keinen Abstand von der Klage nehmen." Die Anwälte setzen darauf, dass die gesetzliche Grundlage nicht verfassungsgemäß ist. Wenn nötig, wollen sie sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.