Berlin. Angesichts hoher Infektionszahlen verschärfen Bund und Länder die Corona-Regeln. Die neuen Maßnahmen betreffen vor allem Ungeimpfte. Aber auch für Großveranstaltungen gelten nun strengere Maßnahmen, wie ein Angela Merkel (CDU), Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefinnen und -chefs am Donnerstag auf einem Corona-Gipfel beschlossen haben.
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Konzerte und Bundesliga: Diese Regeln gelten jetzt
Laut dem Beschluss werden "überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt".
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden dürfen, bis zu einem Maximum von 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
- Bei Veranstaltungen im Freien dürfen ebenfalls nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden dürfen, bis zu einem Maximum von 15.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
- Zudem gilt hier die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Fußballstadien: Flächendeckende "Geisterspiele" sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer. Die Auslastung von Stadien darf maximal 50 Prozent und höchstens 15.000 Zuschauer betragen.
- Außerdem "gilt wie auch sonst" die 2G-Regel, die ergänzend auf 2G plus ausgeweitet werden kann.
In einigen Bundesländer werden Regeln noch schärfer werden
Die Regeln sind "bundesweit einheitliche Mindeststandarts". Zusätzlich soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass in den Bundesländern mit hohem Infektionsgeschehen noch härtere Regeln erlassen werden können. In der Beschlussvorlage wird das Beispiel "Schließung von Gaststätten" angeführt.
Es ist also absehbar, dass einige Länder wohl Konzerte ganz untersagen, oder Begegnungen in der Bundesliga (und andere Sportgroßveranstaltungen) wieder als Geisterspiele stattfinden lassen werden.
Konzerte und Veranstaltungen: Branche rechnet mit vielen Absagen
Die Veranstaltungsbranche erwartet sogar, dass viele Konzerte und andere Veranstaltungen ganz abgesagt werden. Seit Wochen hätten die Unternehmen mit viel Personalaufwand ihre Veranstaltungen auf das 2G-Modell umgestellt. "Viele Karteninhaber wollen seitdem ihr Eintrittsgeld zurückhaben", sagte Jens Michow, der Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der Deutschen Presse-Agentur.
"Wenn jetzt noch erwartet wird, dass die 2G auch noch ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, werden wir die meisten Veranstaltungen absagen müssen." Das liegt unter anderem daran, dass die Veranstalter nicht entscheiden können – oder wollen – welches Ticket am Eingang gültig ist, und wer auf Grund von Kapazitätsbeschränkungen wieder nach Hause muss.
"Nach welchen Kriterien sollen die Veranstalter bei Konzerten, bei denen bereits 2019 der größte Teil der Karten verkauft wurde, entscheiden, wen sie reinlassen und wen sie nach Hause schicken?", gab Michow zu Bedenken. Das sei unzumutbar, erhöhe den Personalaufwand und entrüste die Menschen mit Eintrittskarten.
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Veranstaltung wegen Corona abgesagt: Was ist mit meinem Ticket?
Unabhängig von den Regel-Verschärfungen gibt es seit dem 20. Mai 2020 die sogenannte Gutscheinlösung. Das bedeutet, dass Verbaucherinnen unter bestimmten Voraussetzungen kein Geld zurück bekommen, sondern "im Zweifel Gutscheine akzeptieren" müssen, wie die Verbraucherzentrale NRW schreibt.
Das Gesetz gilt rückwirkend für alle Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden. Allerdings können Kundinnen die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn dieser bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst werden kann.
Für Tickets, die nach nach dem 8. März 2020 gekauft wurden, gilt: Wenn eine Veranstaltung wegen aktuell geltender Corona-Schutzverordnung nicht wie geplant stattfindet, ist die Durchführung der Veranstaltung rechtlich unmöglich. Der Kaufpreis, inklusive Vorverkaufsgebühr, kann dann zurückverlangt werden.

Konzert wird wegen Corona verschoben
Wird das Konzert wegen Corona verschoben, müssen Verbraucher dies nicht einfach hinnehmen. Wer am neuen Termin keine Zeit hat, kann aus Sicht der Verbraucherzentrale sein Geld zurückverlangen. Auch wichtig: "Etwaige Klauseln in den AGB, die eine Rückgabe des Tickets nur bei genereller Absage des Konzertes gestatten, sind unserer Ansicht nach unwirksam", heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale.
Dauerkarten: Einzelpreis zurückfordern
Auch Besitzer von Dauerkarten können Geld zurückfordern. Dazu muss der Preis der einzelnen Veranstaltung ermittelt werden, der dann erstattet werden muss. Aus Sicht der Verbraucherzentrale auch dann, "wenn es in den AGB anders steht". Das Gutschein-Gesetz gilt auch hier. (pcl/mit dpa)
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