- Bund und Länder haben am Donnerstag erneut auf einem Corona-Gipfel über neue Maßnahmen beraten
- Dabei hat auch das Thema Impfpflicht eine Rolle gespielt
- Was im Beschlusspapier der Beratungen dazu steht
Am Donnerstag haben die Spitzen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und einige neue Maßnahmen beschlossen. Insbesondere für Ungeimpfte will die Politik die Corona-Regeln deutlich verschärfen.
Auch über eine allgemeine Impfpflicht, die derzeit diskutiert wird, wurde beim Corona-Gipfel gesprochen. Darüber solle der Bundestag "zeitnah" entscheiden, heißt es im Beschluss der Regierungschefs und -chefinnen. Sie bitten den Ethikrat, bis Jahresende Stellung zu dem Thema zu nehmen. Greifen könne eine Impfpflicht, wenn sichergestellt werden kann, dass alle zeitnah geimpft werden könnten, etwa ab Februar 2022. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personal, das in Kontakt mit besonders gefährdeten Menschen ist, könnte schon früher kommen.
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Auch die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält eine allgemeine Impfpflicht für sinnvoll. Bei der Pressekonferenz nach den Beratungen sagte sie auf die Frage, ob sie für eine Impfpflicht sei, man habe auf allen Kanälen für die Impfung geworben. Dennoch gebe es eine Impflücke, regional sei das Gesundheitssystem überlastet. Angesichts dieser Situation sei es "geboten, eine solche Impfpflicht zu beschließen". Wäre sie noch im Bundestag, würde sie dafür stimmen, sagte Merkel. "Dass wir in so einer starken vierten Welle sind, bedrückt mich", sagte sie. Man habe gehofft, dass die Freiwilligkeit beim Impfen besser angenommen werde.
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Entfällt der Corona-Impfschutz nach einigen Monaten?
Bund und Länder wollen daran arbeiten, bis Weihnachten allen Bürgerinnen und Bürgern eine Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung zu ermöglichen. Dies könne bei einer hohen Impfbereitschaft bis zu 30 Millionen Impfdosen erfordern. Dazu soll auch der Kreis der Personen, die Impfungen durchführen können, erweitert werden. Zudem sieht der Beschluss vor, dass der Bund eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftige auf den Weg bringen will – etwa in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
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Da der Impfschutz – gerade in Bezug auf die Virusvarianten – nach einigen Monaten abnimmt, soll auch die Anerkennung als vollständig geimpfte Person verfallen, wenn keine Auffrischimpfung erfolgt. Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob der Impfschutz nach der zweiten, beziehungsweise dritten Impfung neun Monate gültig sein soll. Bund und Länder wollen das Inkraftreten der Regelung abhängig machen von der Impfkampagne und den zur Verfügung stehenden Impfstoffen. (fmg)
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