Bei der Frage, wie lange welcher Corona-Nachweis gültig ist, herrscht oft Unklarheit. Wir klären auf, welche Fristen es aktuell gibt.

Ohne einen Impf- oder Genesenen-Nachweis kommt man derzeit nicht weit. Denn nur Geimpfte und Genesene (2G-Regel) erhalten Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Restaurants. Ergänzend kann sogar ein tagesaktueller Corona-Test vorgeschrieben werden (2G-Plus).

Doch der jeweilige Status kann ein Ablaufdatum haben. Geimpfte und Genesene müssen also bestimmte Fristen im Blick behalten. Wir klären auf, welche.

Ich bin genesen: Wann läuft mein Status ab?

Die Gültigkeit des Genesenenstatus wurde von sechs auf drei Monate verkürzt. Allerdings nur für ungeimpfte Personen. Das bedeutet, dass ihr Genesenenstatus nach drei Monaten ab dem Datum des positiven PCR-Tests ausläuft. Die Verkürzung sei auf die ansteckendere Omikron-Variante zurückzuführen, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die verkürzte Gültigkeit wird nicht separat erfasst. Betroffene müssen das Zeitfenster seit Ende der Infektion selbst im Blick behalten. Für alle Personen, die vor oder nach der Infektion geimpft wurden, gilt: Der Genesenennachweis ist wieder sechs Monate lang gültig.

Die neue Corona-Verordnung gilt seit dem 15. Januar. Das bedeutet, dass alle Genesungszertifikate, die älter als drei Monate sind, ihre Gültigkeit verlieren.

Ein Genesenennachweis muss laut des Robert Koch-Instituts (RKI) folgende Kriterien erfüllen: Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Und: Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Was das konkret für Genesene bezüglich der Vorgaben von 2G und 2G plus bedeutet, das müssen die Bundesländer regeln.

Wer genesen ist, gilt bereits nach einer Impfdosis als immunisiert. Mit zwei Impfungen plus Infektion wäre ein Genesener auf dem gleichen Stand wie Geboosterte.

Die Verkürzung des Genesenenstatus ist derzeit Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren, die sich aber immer nur auf die Gültigkeit bei den einzelnen Klägern auswirken. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen.

Ich bin nur zweimal geimpft. Wann läuft mein Impfstatus ab?

Wer bisher nur zwei Impfstoffdosen erhalten hat (ohne eine Infektion gehabt zu haben), gilt als grundimmunisiert. Dieser Status läuft nach Plänen der EU-Kommission nach neun Monaten ab.

Das heißt: Ohne Booster-Impfung sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder dann statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig. Eine Übergangsphase von zusätzlichen drei Monaten kann in vielen Ländern als Puffer dienen, um sicher zu stellen, dass jeder, der sich boostern lassen möchte, auch die Gelegenheit dazu bekommt.

Wichtig: Als grundimmunisiert – also zweifach geimpft – gilt man erst 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis.

Ich bin bereits geboostert. Wann läuft mein Nachweis ab?

Wer bereits eine Auffrischimpfung erhalten hat, gilt als vollständig geimpft. Das Zertifikat gilt ab dem Tag der Injektion auf unbestimmte Zeit und vorerst uneingeschränkt. In der CovPass- und Corona-Warn-App ist lediglich ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hinterlegt, rechtlich hat es aber keine Relevanz.

Ich bin mit Johnson & Johnson geimpft. Was heißt das für meinen Impfstatus?

Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gilt es einiges zu beachten. Seit Oktober 2021 haben Geimpfte eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gebraucht, um als geboostert zu gelten. Doch diese Regel ist seit dem 15. Januar hinfällig. Für diesen Status brauchen sie in vielen Bundesländernnoch eine dritte Impfung, sonst gelten sie ebenfalls nach neun Monaten als ungeimpft. Mehr dazu lesen sie hier: Was gilt bei Johnson & Johnson? – Die Regel der Bundesländer