Bund-Länder-Gipfel

Corona-Regeln: Das gilt für Weihnachtsmärkte und Karneval

Corona-Gipfel: Diese neuen Regelungen gelten

Corona-Gipfel: Diese neuen Regelungen gelten

Im Rahmen des vorgezogenen Corona-Gipfels wollen Bund und Länder das weitere Vorgehen im Kampf gegen das Coronavirus beschließen. Ein Überblick welche neuen Regelungen in Deutschland gelten.

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Bund und Länder haben schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Davon betroffen sind auch Weihnachtsmärkte und Karnevalsveranstaltungen.

Berlin. Nach wie vor steckt Deutschland fest im Griff des Coronavirus. In manchen Gegenden sind die Kliniken bis auf das letzte Bett belegt, Impfstofflieferungen müssen vorgezogen werden und mit der neuen Omikron-Variante ist eine Mutation in Deutschland angekommen, deren Gefahren Expertinnen und Experten noch nicht vorhersagen können.

Deshalb haben Bund und Länder auf einem Corona-Gipfel am Donnerstag neue Regeln beschlossen, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Von den neuen Maßnahmen betroffen sind auch Weihnachtsmärkte und Karnevalsveranstaltungen.

Weihnachtsmärkte und Karneval: 2G oder 2G plus?

Für Weihnachtsmärkte ist bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich. Ergänzend kann aber auch ein aktueller Test vorgeschrieben werden ( 2G plus).

Für Karnevalsveranstaltungen wird flächendeckend die 2G-plus-Regel eingeführt. Geimpfte und genesene Karnevalistinnen und Karnevalisten müssen sich vor dem Besuch einer Sitzung also testen lassen. (fmg)