Thomas Wolf wurde vom Landgericht Wiesbaden zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Doch der Schwerverbrecher akzeptiert das Urteil nicht.

Wiesbaden. Er will sich mit dem Urteil nicht abfinden: Der Schwerverbrecher Thomas Wolf hat Revision gegen seine Verurteilung zu dreizehneinhalb Jahren Haft eingelegt. Das teilte das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch mit. Wolf war am 13. Dezember wegen schwerer räuberischer Erpressung und erpresserischen Menschenraubs in jeweils drei Fällen verurteilt worden.

Er hatte gestanden, 2009 die Frau eines leitenden Bankangestellten in Wiesbaden entführt und so 1,8 Millionen Euro erpresst zu haben. Zudem wurde er wegen zweier Banküberfälle in Hamburg und im niederländischen Eindhoven verurteilt, bei denen er insgesamt mehr als 360.000 Euro erbeutet hatte. Dabei hatte er die Bankangestellten mit Bombenattrappen bedroht und vorübergehend in seine Gewalt gebracht.

Die Richter hatten dem mehrfach vorbestraften Wolf in ihrem Urteil bescheinigt, seine Taten mit „großer Professionalität und Akribie“ vorbereitet zu haben . Der 58-Jährige war mit 15 Jahren zum ersten Mal straffällig geworden und seitdem mehrfach aus der Haft ausgebrochen.

Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, geht die Revision an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Für die Abfassung des Urteils hat die Kammer laut Strafprozessordnung wegen der langen Verhandlungsdauer von rund neun Monaten bis Ende Februar 2012 Zeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft für Wolf gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Revision verzichtet.