Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für den Entführer und Bankräuber Thomas Wolf. Eine Sicherungsverwahrung soll aber nicht folgen.

Wiesbaden. Im Prozess gegen den Schwerverbrecher Thomas Wolf vor dem Wiesbadener Landgericht hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. Wolf soll eine Wiesbadener Bankiersgattin entführt und zwei Banken überfallen haben. Bei der Entführung im März 2009 erpresste der geständige 58-Jährige 1,8 Millionen Euro. Die Anklage zeigte sich nach dem neunmonatigen Verfahren am Dienstag überzeugt, dass er sich in drei Fällen der schweren räuberischen Erpressung sowie des erpresserischen Menschenraubs schuldig gemacht hat.

Die Anklagevertreterin plädierte vor dem Wiesbadener Landgericht jedoch nicht auf eine Sicherungsverwahrung. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge sei das nur möglich, wenn die Gefahr von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten von dem Täter ausgehe. "Das haben wir hier nicht", sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe keine körperliche Gewalt angewendet, "und er hatte es auch nicht vor2. Bei seinen Taten habe er nur ungeladene Waffen und Bombenattrappen mit sich geführt.

Unter anderem habe Wolf im März 2009 die Frau eines leitenden Bankangestellten entführt und die Millionensumme von deren Mann erpresst . Zudem muss Wolf nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für die beiden Banküberfälle büßen, die er in Hamburg und Eindhoven in den Niederlanden verübt haben soll. Bei diesen Überfällen bedrohte er die Angestellten mit einer Bombenattrappe und erbeutete zusammen mehr als 360.000 Euro. Wolf hat die Taten gestanden.

Staatsanwältin Maria Klunke sprach von „akribisch geplanten Taten“. Dem Angeklagten warf sie vor, mit massiver krimineller Energie vorgegangen zu sein. Wolf sei „durch und durch kriminell“.

Der nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankte Wolf war während des ganzen Verfahrens nur eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen.