Die zwei Jugendlichen hatten im Oktober 2009 einen 54-Jährigen bei einem Raubüberfall so geschlagen, dass der Mann auf einem Auge erblindete.

München. Mit drei Jahren Haft hat das Landgericht München II zwei Jugendliche für einen Raubüberfall bestraft, bei dem ihr Opfer auf einem Auge erblindete. Einer der beiden schlug zu, der andere stachelte ihn an. Das Landgericht München II ging in seinem Urteil am Montag aber anders als die Anklage nicht davon aus, dass der damals 15 Jahre alte jugendliche Schläger den Mann töten wollte. Die Richter sprachen den Hauptschüler wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes schuldig. Seinen etwas älteren Komplizen sah die Kammer als „Feldherrn“ an, der den Jüngeren zu der Tat angetrieben hatte. Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der 15-Jährige hatte in dem Prozess zugegeben, den Mann im vergangenen Oktober durch einen heftigen Schlag mit einer Holzstange schwer verletzt zu haben. Er habe ihn aber nicht töten wollen. Das 54 Jahre alte Opfer ist infolge seiner Hirnverletzung auf dem rechten Auge erblindet. Er nahm am Prozess als Nebenkläger teil.

Drei weitere Jugendliche kamen mit Dauerarresten wegen Raubversuchs davon. Sie hatten während des Überfalls im Gebüsch gewartet und waren dann davongelaufen. Die Jugendlichen hatten nach Angaben der Verteidigung am 11. Oktober 2009 bei einem Einbruch in ein Gartenhäuschen keine Beute gemacht und vergeblich versucht, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Danach hätten sie sich zu dem Überfall entschlossen.