Gewalttäter müssen mit drei statt zwei Jahren Haft rechnen

Um Gewalttaten gegen Polizisten einzudämmen, hatten sich die Innenminister der Länder auf der Ende Mai in Hamburg tagenden Innenministerkonferenz (IMK) für eine Strafrechtsverschärfung ausgesprochen, trafen jedoch auf den Widerstand von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Insbesondere die Aufnahme von Feuerwehrleuten und Rettungskräften in den Schutzbereich des Gesetzes, wie es vor allem die CDU-geführten Bundesländer forderten, lehnte sie ab.

Letztlich konnten die Innenminister einen Teilerfolg verbuchen. Zum Ende der Frühjahrstagung stimmte die Bundesministerin der Forderung zu, den Strafrahmen bei Gewalttaten gegen Polizeibeamte von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Die CDU-Länder hatten sogar eine Erhöhung auf vier Jahre gefordert. Erwartet wird, dass der Streit zwischen den Innenexperten und der FDP-Ministerin mit dieser Entscheidung noch nicht beendet ist.

Einige Sicherheitsexperten bezweifeln allerdings, ob höhere Strafen tatsächlich abschreckende Wirkung zeigen. Schließlich werden viele der Übergriffe auf Beamte durch Betrunkene verübt, die sich sicher auch durch die Androhung einer höheren Haftstrafe nicht abhalten lassen. Hauptsächlich hat diese Erhöhung wohl einen Symbolwert für die betroffenen Polizisten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière selbst zeigte sich mit der Einigung zufrieden, forderte aber, dass vom Gesetz alle Diensthandlungen und nicht nur Vollstreckungshandlungen erfasst werden müssten.

Außerhalb des auf der IMK diskutierten Strafmaßes steht bereits die sogenannte besonders schwere Gewalt gegen Polizisten. Sie definiert alle Angriffe gegen Beamte, bei denen auch Waffen eingesetzt oder die Polizisten in Lebensgefahr gebracht werden. In solchen Fällen können Straftäter nach geltendem Recht bereits mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), der den Vorsitz auf der Innenministerkonferenz führte, hatte bereits Anfang dieses Jahres gefordert, dass bereits Attacken mit Steinen und Feuerwerkskörpern als besonders schwere Fälle eingestuft und geahndet werden.