Am Vormittag wurde dem Amokläufer von Ansbach ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes eröffnet. Er machte keine Angaben zu seiner Tat.

Ansbach/Ingolstadt. Der 18 Jahre alte Amokläufer von Ansbach ist am Dienstag über den Haftbefehl informiert worden, der gegen ihn erlassen wurde. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft hätten ihm am Krankenbett im Beisein seines Pflichtverteidigers die Entscheidung des Haftrichters eröffnet, teilte die Polizei mit. Der Beschuldigte schwieg zu der Tat. Der 18-Jährige, der bei einem Amoklauf an seiner Ansbacher Schule einen Lehrer und neun Schüler verletzt hatte, war am Montag aus seinem Koma erwacht. Polizisten hatten ihn bei seinem Amoklauf Mitte vergangener Woche mit drei Schüssen niedergestreckt. In Aufzeichnungen nennt der Schüler als Motiv Hass auf die Menschheit.

Unterdessen hat die Polizeigewerkschaft (DPolG) Konsequenzen aus dem Amoklauf von Ansbach gefordert. Während die Schüler des Gymnasiums Carolinum am Dienstag zum ersten Mal nach der Bluttat wieder zur Schule gingen, kritisierte der bayerische DPolG-Landesvorsitzende Hermann Benker „hektischen Aktionismus“ in Politik und Gesellschaft. „Nach jedem Amoklauf gibt es ein fast gleichartiges Ritual. Erst Erschütterung und Empörung, dann Forderungen und hektischer Aktionismus“, sagte er bei einem Forum zum Thema „Extremsituation Amoklauf“ in Ingolstadt. „Dann geht man zum Alltag über und bis zum nächsten Ereignis passiert gar nichts.“ (dpa/abendblatt.de)