Ernst August Prinz von Hannover wollte die Strafe für Körperverletzung nicht akzeptieren und ging in Berufung. Diese wurde abgewiesen.

Celle. Ernst August Prinz von Hannover (57) ist mit der Revision gegen seine Verurteilung nach einer Prügelattacke in Kenia gescheitert. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Celle habe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 9. März 2010 einstimmig als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte das OLG am Donnerstag mit. Das Urteil des Landgerichts lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil des Prinzen erkennen (Aktenzeichen 31 Ss 7/11). Damit sei das Urteil rechtskräftig.

Der Welfenprinz war zu 200.000 Euro Strafe wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Der Ehemann von Prinzessin Caroline hatte im Jahr 2000 in Kenia einen Discobesitzer geschlagen, weil er sich durch Lärm belästigt fühlte.

Mit der Revision hatte der Adlige die Einstellung des Verfahrens angestrebt. Der Prozess in Hildesheim war bereits ein Wiederaufnahme-Verfahren, das eine Entscheidung des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004 abgemildert hatte. Damals war der Welfenprinz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. In dem neu aufgerollten Prozess kam heraus, dass Ernst August den Discobesitzer nicht mit einem Schlagring krankenhausreif geschlagen hatte, wie das Opfer behauptet hatte.

Das Landgericht Hildesheim sei bei seinem Urteil nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ von den vom Welfenprinz eingeräumten Ohrfeigen ausgegangen, argumentierten die Richter des OLG. Letztendlich habe der Vorfall in Kenia aber nicht völlig geklärt werden können. Ernst August hatte zugegeben, dem Discobesitzer zwei Ohrfeigen gegeben zu haben. Der Rechtsanwalt des Prinzen, Hans Wolfgang Euler, hatte angekündigt, im Fall der Ablehnung der Revision einen Gang vors Bundesverfassungsgerichts zu prüfen.