Seit mehr als sieben Monaten kämpft Prinz Ernst August vor dem Landgericht Hildesheim um seine Ehre. Jetzt geht der Prozess zu Ende.

Hildesheim. Seit mehr als sieben Monaten kämpft Prinz Ernst August vor dem Landgericht Hildesheim um seine Ehre. Er will im Wiederaufnahmeprozess vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen werden. Am 23. Verhandlungstag machte der Vorsitzende der Kleinen Strafkammer, Andreas Schlüter, gestern deutlich, dass er jetzt zu den Plädoyers und damit zu einem Urteil kommen will: "Die Kammer hat grundsätzlich keinen weiteren Sachaufklärungsbedarf". Obwohl Verteidigung und Nebenklage noch weitere Beweisanträge stellten, drückte Schlüter aufs Tempo: "Aus meiner Sicht besteht die Möglichkeit, am 11./12. Februar fertig zu werden."

Prinz Ernst August ist vom Landgericht Hannover 2004 zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu 2500 Euro oder umgerechnet 445 000 Euro verurteilt worden, galt damit als vorbestraft. Nach Überzeugung des hannoverschen Gerichts hat er im Jahr 2000 den deutschen Hotelier Josef Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu krankenhausreif geprügelt - aus Ärger über dessen laute Diskothek. Diese Version des Nebenklägers Brunlehner haben im Wiederaufnahmeverfahren mehrere Zeugen bestätigt. Aber es gab anders als im Prozess in Hannover vor über fünf Jahren mehrere Zeugen, die des Prinzen Version stützen. Er will dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst haben. So hat es Anfang Januar als Zeugin auch die Ehefrau des Prinzen, die monegassische Prinzessin Caroline, bei ihrem mit Spannung erwarteten Auftritt vor dem Landgericht bestätigt.

Die Ladung von weiteren fünf Zeugen der Verteidigung hat das Gericht gestern als nicht beweiserheblich abgelehnt und auch klargemacht, dass es einen Antrag der Nebenklage für einen aufwendigen Termin am Tatort nicht für beweiserheblich hält: "Das Gericht hat wenig Neigung, nach Kenia zu reisen, um einen Tathergang zu rekonstruieren, der so nicht rekonstruierbar ist."