Deutsche Zeitschriften hatten 2002 heimliche Paparazzi-Urlaubsfotos der Prinzessin und ihres Mannes Ernst August von Hannover veröffentlicht.

Straßburg. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Anhörung um heimliche Paparazzi-Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco (53) begonnen. Es geht um Urlaubsfotos der Prinzessin und ihres Mannes Ernst August von Hannover (56), die 2002 in deutschen Zeitschriften veröffentlicht worden waren. Der deutschen Justiz wird vorgeworfen, das Privatleben der Prinzessin nicht ausreichend geschützt zu haben. Caroline war bei dem Gerichtstermin am Mittwoch nicht persönlich anwesend. Sie wurde vertreten von dem Promi-Anwalt Matthias Prinz aus Hamburg.

Gleichzeitig verhandelt wird über eine Beschwerde des Axel-Springer-Verlages, bei der - im Gegensatz zur Achtung des Privatlebens - das Recht der Presse auf Veröffentlichung im Mittelpunkt steht. Die „Bild“-Zeitung hatte 2004 über die Festnahme eines bekannten Fernsehschauspielers berichtet, der wegen Kokainbesitzes auf dem Oktoberfest in München festgenommen worden war. Mit einem Urteil ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.