Das Gericht stellte zwar fest, dass der ehemalige Verteidiger des Prinzen falsch gehandelt hatte. Eine Entschädigung steht Ernst August aber nicht zu.

Celle. Ernst August Prinz von Hannover (57) hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von seinem früheren Rechtsanwalt. Das hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) am Mittwoch entschieden. Hintergrund des Zivilstreits zwischen dem Adligen und dem Juristen war der Prozess um eine Attacke von Ernst August auf einen Discobesitzer in Kenia vor über zehn Jahren. Der Anwalt hatte nach eigenen Angaben für den Adligen ein Geständnis abgelegt, das der Prinz nicht ausdrücklich autorisiert hatte. Zur Begründung hatte der Jurist erklärt, er habe Ernst August mit dem Geständnis vor einer Gefängnisstrafe schützen wollen.

Das OLG stellte dazu jetzt fest, dass die Erklärung „ohne Wissen und Billigung des Prinzen“ abgegeben worden sei. Einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Prinzen lehnte das OLG aber ab. Es sei zweifelhaft, ob der Kläger beweisen könne, dass die streitige Erklärung inhaltlich falsch sei. Unabhängig davon sah das Gericht „die besonderen Voraussetzungen einer Geldentschädigung nicht als gegeben an“. Ernst August hatte zunächst 250.000 Euro gefordert, später hatte er seine Forderung dann auf 5000 Euro reduziert.

Auch die für die Forderung nach einer Richtigstellung des Sachverhalts durch den Anwalt sah das Gericht keinen ausreichenden juristischen Grund gegeben. Der Anwalt habe keine Denunzierung des Prinzen im Sinn gehabt und auch nicht vorsätzlich gehandelt. (AZ: 3 U 264/08)

Prinz Ernst August hatte wegen der Attacke vor vier Gerichten gestanden. Sogar seine Frau Caroline war aus Monaco nach Deutschland gereist, um als Zeugin auszusagen.

Das Landgericht Hildesheim hatte den Adligen im März vergangenen Jahres wegen der Attacke zu 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt und damit die ursprünglich verhängten 445.000 Euro Strafe deutlich reduziert. Unstrittig war, dass der Prinz sich über den Lärm und die Laser aus der Disco des Opfers geärgert und den Mann abends am Strand angegriffen hatte.