Nun scheint es sicher: Am Mittwoch wird die Prinzessin vor der Kleinen Strafkammer in Hildesheim ihre Zeugenaussage machen.

Hildesheim. Über Monate war es die meist diskutierte Frage im Prozess gegen Ernst August von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung: Kommt seine Ehefrau oder kommt sie nicht? Das Landgericht Hildesheim und des Prinzen Anwalt Hans Wolfgang Euler sind sich aber dieses Mal sicher: Am Mittwoch um 10. 00 Uhr wird die monegassische Prinzessin Caroline vor der Kleinen Strafkammer ihre Zeugenaussage machen. Der Medienrummel ist vorprogrammiert. Details über die Sicherheitsmaßnahmen will Gerichtssprecher Bernd Pingel indes nicht verraten, aber immerhin so viel: „Alles ist mit dem Fürstentum Monaco abgestimmt.“

Vermutlich wird Prinzessin Caroline wie schon ihr Ehemann Ernst August bei seinem einzigen Auftritt zum Prozessauftakt im Juni 2009 den Hintereingang benutzen. Rechtsanwalt Euler hat feste Vorstellungen darüber, was anschließend im Zeugenstand passieren wird: „Prinzessin Caroline wird bestätigen, dass ihr Ehemann Prinz Ernst August von Hannover allein war, keinen Schlagring hatte und dem Hotelier Josef Brunlehner lediglich zwei Ohrfeigen versetzte.“

Die aktuellen Fotos aus dem Badeurlaub seines Mandanten, die den Prinzen mit einer anderen Frau zeigen, will Euler nicht kommentieren. Dafür hat er vor Wochenfrist im Prozess für einen Paukenschlag gesorgt: Er beantragte, den medizinischen Sachverständigen Hans-Dieter Tröger von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wegen Befangenheit abzulehnen. Der Rechtsmediziner leide an einer Rot-Grün-Sehschwäche, die von großer Bedeutung sei, weil Trögers Gutachten auch maßgeblich auf Farbfotos der Verletzungen des Opfers beruhe.

Trögers Gutachten stützt die Darstellung des Hoteliers Brunlehner, wonach der Prinz ihn am Strand der kenianischen Ferieninsel Lamu im Januar 2000 mit geballten Fäusten krankenhausreif geprügelt haben soll. Ernst August will den Mann dagegen nur zweimal geohrfeigt haben, weil er sich über den Lärm von dessen Diskothek und eine Light-Show geärgert hatte.

Das Landgericht Hannover sah indes die Version Brunlehners als erwiesen an und verurteilte Ernst August 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro. Damit galt der Chef des Welfenhauses als vorbestraft. Des Prinzen damaliger Anwalt hatte in Abwesenheit seines Mandanten eingeräumt, dieser habe wohl einen Gegenstand in der Hand gehalten, als er zuschlug. Zu dieser Aussage will ihn Ernst August jedoch nie ermächtigt haben.

Nach langem hin und her erwirkte der Prinz im November 2008 dann eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Damals war bereits eine nichtöffentliche Aussage von Prinzessin Caroline mitentscheidend für das Landgericht Hildesheim, dem Antrag des Prinzen stattzugeben. Und auch jetzt hängt viel an der Aussage der Schwester von Fürst Albert II. von Monaco: Denn mehrere von der Verteidigung angekündigte Zeugen, die die Version des Prinzen bestätigen sollten, sind nämlich sind nicht nach Hildesheim gekommen.

Die Dauer des Gesamtverfahren ist inzwischen rekordverdächtig. Seit dem Tatabend am 14. Januar 2000 sind fast auf den Tag genau zehn Jahre vergangen, das Urteil in erster Instanz vor dem Amtsgericht Springe fiel schon im Dezember 2001, der Schuldspruch in der Berufungsverhandlung am Landgericht Hannover im November 2004. Ab Januar 2006 betrieb der Prinz in Namen der Ehre ein Wiederaufnahmeverfahren, dem das Landgericht Hildesheim in November 2008 entsprach. Im Juni 2009 begann dann die neue Hauptverhandlung.

Doch nach der Aussage von Prinzessin Caroline und der Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen den Rechtsmediziner Tröger könnte alles ganz schnell gehen. Dann muss auch das Landgericht Hildesheim über die Frage entscheiden: Waren es wirklich nur zwei Ohrfeigen, vom Prinzen damals kommentiert mit den Worten: „eine für die Musik und eine für das Licht„? Oder handelte es sich um einen gewalttätigen massiven Wutausbruch unter Alkoholeinfluss, wie es das Landgericht Hannover gesehen hatte?