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Vor vielen Jahren hat unsere Eigentümer-Gemeinschaft, bestehend aus neun Parteien, einen einfachen Holzzaun als Abgrenzung zur Straße anlegen lassen. Dieser wurde nun im Winter gleich zweimal nachts eingetreten. Es muss also ein neuer Zaun her. Auf der Eigentümer-Versammlung haben sich acht Eigentümer für die Installation eines hochwertigen Metallzauns ausgesprochen. Eine Partei will eine günstigere Variante. Wie ist die Rechtslage?

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine sogenannte modernisierende Instandhaltung, die gemäß § 22 WEG mit der doppelt qualifizierten Mehrheit (drei Viertel aller Eigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile) beschlossen werden kann. Diese Mehrheit scheint hier erreicht zu sein. Der Beschluss ist zulässig.

Wir wohnen in einer Wohnsiedlung, die zwischen 1967 und 1970 in Farmsen gebaut wurde. In unserer Straße wurden seinerzeit Schwarzkiefern gepflanzt, die jetzt bis zu 15 Meter hoch sind. Unsere Wohnräume - allein vor unserem Wohnzimmer stehen acht Bäume - werden durch den Bestand sehr verschattet. Der Vermieter behauptet, wir müssen das so hinnehmen. Ist das wirklich so?

Ja, diese Beeinträchtigung müssen sie hinnehmen. Sie berechtigt auch nicht zur Mietminderung, da die Bäume bereits bei Einzug vorhanden waren und deren Wachstum bekannt war. Inwieweit diese Beeinträchtigung bei einer Mieterhöhung Auswirkung auf die Einordnung innerhalb der Spanne des Mietenspiegels hat, muss im Einzelfall geprüft werden.

Experte: Eric Seele, Geschäftsführer Gladigau Immobilien (www.gladigau-immobilien.de)

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