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An der Fassade unserer Wohnanlage sollen sechs Nistkästen für Fledermäuse angebracht werden. Beirat und Verwaltung haben die Kästen gekauft und montieren lassen. Wir Eigentümer wurden dazu weder befragt noch informiert. Nach Protest wurden die Kästen wieder demontiert. Wer trägt nun die Folgekosten für die Reinigung von Fenstern und Fassaden, beides mittlerweile verunreinigt durch die Tiere? Auch scheint wohl eine statische Berechnung für die Anbringung der Kästen erforderlich, ebenso wie ein Gutachten, das eine Gesundheitsgefährdung ausschließt. Wir befürchten außer einer Wertminderung unseres Eigentums auch die Lärmbelästigung durch die Tiere. Mit welcher Mehrheit muss die Maßnahme beschlossen werden?

Für die Anbringung von Nistkästen für Fledermäuse ist die Zustimmung der Wohnungseigentümer erforderlich, denen durch diese Maßnahme über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Damit müssten in jedem Fall die Wohnungseigentümer zustimmen, die direkt durch diese Maßnahme beeinträchtigt sind. Da weitergehend aber die Fassade, die ein wertbildendes Element des Wohnungseigentums ist, verunreinigt und beschädigt wird, ist hier von einer Zustimmung aller Wohnungseigentümer auszugehen. Wenn Nistkästen ohne Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung installiert sind und zu Schädigungen des Gemeinschaftseigentums geführt haben, stehen den Wohnungseigentümern entsprechende Schadensersatzansprüche gegenüber den Verursachern zu.

Experte: Ricarda Breiholdt, ( breiholdt-voscherau.de )

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