Berlin. Besitzer von Öl- und Pelletheizungen können Härtefallhilfen für hohe Heizkosten beantragen. Wie viel man kriegt, hängt davon ab, wo man wohnt.

Nachdem die Regierung bereits im Jahr 2022 mit einem Zuschuss Menschen bei den gestiegenen Energiekosten unterstützte, ist in vielen Bundesländern seit der ersten Mai-Woche der zweite Heizkostenzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen angelaufen. Daneben gibt es noch eine weitere Stütze: Die Härtefallhilfe für Besitzerinnen und Besitzer von Öl- und Pelletheizungen. Dafür hat die Bundesregierung einen Fond mit 1,8 Mrd. Euro bereitgestellt.

Wer im Jahr 2022 mit Öl, Flüssiggas, Holz oder Kohle geheizt hat und sehr viel Geld für die Heizmittel gezahlt hat, soll nun mit der Hilfe entlastet werden. Entscheidend darüber, ob man die Hilfe bekommt und wie hoch sie ausfällt, sind viele Faktoren. Eine Anfang Mai vom Online-Ratgeber "Finanztip" veröffentlichte Analyse zeigt: Bei der Höhe der Summe spielte es bisher auch eine Rolle, in welchem Bundesland man zu Hause ist. Was steckt dahinter?

Härtefallhilfen: Wie und wo sie beantragt werden können

Grundsätzlich hat der Bund beschlossen: Wer für die Heizmittel im Jahr 2022 mehr als das Doppelte des Referenzpreises gezahlt hat, kann seit Mai eine Zahlung der darüberhinausgehenden Mehrkosten fordern. Es werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Kosten übernommen. Was sind Referenzpreise? Das sind Preise, die der Bund anhand der Durchschnittspreise aus 2021 festgelegt hat. In anderen Worten: Ob man Anspruch hat, hängt von den Einkaufspreisen der Heizmittel ab. Wenn es eine Preissteigerung über 100% gab, dann kann man die Hilfe beantragen.

Um die Hilfen zu erhalten, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Online-Antrag ausfüllen und die Rechnungen für die Heizmittel-Einkäufe aus dem Jahr 2022 vorlegen können. Mindestens ausgezahlt werden 100 Euro, wer bei der Berechnung darunter liegt, erhält nichts. Die Obergrenze beträgt 2000 Euro je Haushalt.

Die Auszahlungen erfolgen über das jeweilige Bundesland. In Berlin ist eine Antragsplattform seit Januar online, in den restlichen Ländern wird ein gemeinsames Portal im Mai schrittweise freigeschaltet. Wie Berlin setzen Bayern und NRW laut Verbraucherzentrale NRW auf eigene Plattformen.

Heizkosten zurückbekommen: Das Bestelldatum zählt

Aber Achtung: Der Beschluss des Bundes sieht vor, dass das Lieferdatum der Heizmittel in das Jahr 2022 fällt. So schreibt das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website: „Maßgeblich ist das Datum der Lieferung. Ergänzend hierzu kann das Land vorsehen, ausnahmsweise auf das Bestelldatum abzustellen, sofern anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte."

Bedeutet: In Einzelfällen können die Bundesländer aber auch auf das Bestelldatum schauen. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt, dass man sich im Zweifel beim eigenen Bundesland über darüber erkundigen müsse, wie genau das jeweils geregelt wird.

Heizkostenhilfe: In diesem Bundesland gab es bisher am meisten

Es gibt es einen Haken – je nachdem wo man wohnt. Denn Berlinerinnen und Berliner dürften sich bislang freuen. Sie erhalten mitunter mehr Geld als die Haushalte in den restlichen 15 Bundesländern. Das geht aus der Analyse von "Finanztip" hervor. Denn nicht nur die Startzeiten des Antragsplattformen in den Bundesländern liegen auseinander – auch bei der Höhe der Hilfen gibt es eine Differenz.

Der Grund: Berlin geht mit dem im Januar gestarteten Antragsverfahren seinen eigenen Weg, unter dem Namen "Heizkostenhilfe Berlin". Das Bundeswirtschaftsministerium verweist in ihren FAQs auf die eigene Plattform der Stadt. Schaut man sich auf der Seite um, fällt auf: Anstatt erst bei einer Verdopplung (100%) des Referenzpreises, wie es der Bund vorgegeben hat, die Hilfen auszuzahlen, hat Berlin dafür 70 % Mehrkosten angesetzt.