Nach der Dienstwagen-Verordnung hat Ulla Schmidt keine Fehler begangen, doch ist die Ministerin auch moralisch im Recht?

Hamburg. Unsere Vorfahren hoben ihre Anführer auf den Schild. Glauben wir den Asterix-Comics, trugen die Gallier ihren Häuptling auf demselben sogar zu ihren Versammlungen. Das war, wenn man so will, für den so Beförderten eine Dienstfahrt. Das ist lange her - und die Rollen haben sich gründlich verändert. Auch wenn unsere heutigen Anführer das nicht immer so sehen mögen oder können.

Das Volk ist der Souverän, unsere Anführer sind die Diener. In seinem lateinischen Ursprung bedeutet das Wort Minister genau dieses. Deshalb hießen zum Beispiel die Messdiener in der Katholische Kirche früher Ministranten - und taten ihren Dienst für Gottes Lohn, also umsonst, zumindest was das Finanzielle angeht.

Das ist bei unseren Ministern anders. Der Souverän ist da großzügiger als Mutter Ecclesia und schenkt den Politikern, um das Dienen leichter zu machen, alles Mögliche - auskömmliche Gehälter zum Beispiel, ordentliche Pensionen sowieso und, natürlich, auch einen Dienstwagen.

Ob Ulla Schmidt das gewusst hat? Zweifel sind angebracht, wenn man die uneinsichtigen Einlassungen der Frau vernimmt. Für den Zorn der Steuerbürger hat sie offenbar wenig Verständnis. Dafür umso mehr für ihre Rechtsposition.

Die sieht, nach Lage der Dinge, so aus, dass die Ministerin nach den Buchstaben der Dienstwagen-Verordnung - so heißt das - keinen Fehler begangen hat. Aber ist, was legal ist, auch legitim? Ist Ulla Schmidt auch moralisch im Recht?

Ist dem Volk, dem Souverän, damit gedient, wenn die Ministerin ihren Dienstwagen mitsamt Chauffeur in den 2000 km entfernten spanischen Urlaubsort beordert, um zwei "Termine" zu erledigen, wozu man auch einfach ein Taxi hätte nehmen können. Und zwar vor Ort!

Es ist nicht das berühmte Sommerloch, das Frau Schmidts Missgriff so übergroß erscheinen lässt. Der Bürger erzürnt sich, weil er im Kleinen das Große erkennt. Wir haben Finanz- und Wirtschaftskrise. Warum genau, das wissen die Wenigsten.

Gewiss, bei den Banken ist vieles schiefgelaufen. Die Politik hat wahrscheinlich auch die Zocker in den Geldpalästen zu lange gewähren lassen. Aber wer weiß das genau? Der Souverän hat Ahnungen - und der Steuerzahler muss auch noch einsehen, dass seine Steuermilliarden das Banken- und Finanzsystem retten und wir alle den berühmten Gürtel enger schnallen sollen.

Frau Schmidts Gespür für das, was sich gehört, ist etwa so ausgeprägt, wie das von Herrn Professor Dirk Jens Nonnenmacher von der HSH-Nordbank. Die hat - wie andere Banken auch - mit Produkten gehandelt, die sie selber kaum verstanden hatte - und war dafür auch noch in fast allen einschlägigen Steuerparadiesen dieser Welt unterwegs.

Auch da ist es ja formal in Ordnung, dass der Mann Sonderzahlungen von 2,9 Millionen Euro einfordern kann. Aber auch der Bankchef und die Männer, die das sonderbare Vertragswerk mit ihm ausgehandelt haben, haben eines nicht begriffen. Der Souverän, das Volk, garantiert das Überleben des Instituts mit seinen Steuer-Euro - und damit auch den Job von Herrn Nonnenmacher.

Da hat auch der Vorstand einer Landesbank, wie ein Minister, erst einmal zu dienen. Hat aber Nonnenmacher Erfolg und rettet die Bank mithilfe unserer Steuer-Milliarden, wird ihn derselbe Souverän auf Händen tragen. Das hat er dann auch verdient - und seine Millionen auch. Was Frau Schmidt bekommt, entscheidet der Souverän und Steuerzahler schon bald. Am 27. September. Wahltag ist Zahltag.