Hundefutter und Hüftprothesen haben ihn, Babywindeln nicht - der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt nur für ausgewählte Produkte und Leistungen.

Hamburg. - Eine Erhöhung auf den regulären Steuersatz von 19 Prozent könnte jährlich eine zweistellige Milliardensumme zusätzlich in die Staatskassen spülen. Der Widerstand wäre groß. Lebensmittel, aber auch Presseerzeugnisse würden teurer.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll soziale Belange berücksichtigen (etwa durch günstige Lebensmittel und den ebenso begünstigten öffentlichen Personennahverkehr), Kultur und Bildung fördern wie auch Land- und Forstwirtschaft stärken.

Die Einnahmen wurden für 2007 auf gut elf Milliarden Euro geschätzt. Drei Viertel davon entfielen auf Nahrungsmittel und die Trinkwasserversorgung. Immer wieder gibt es Forderungen einzelner Branchen, den Mehrwertsteuersatz auch für ihre Produkte und Leistungen zu ermäßigen. Nach einer Beispielrechnung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2007 würde dies im Fall von Hotels zu Steuermindereinnahmen von 800 Millionen Euro und bei der Gastronomie zu drei Milliarden Euro weniger führen. Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für:

Lebensmittel: Begünstigt wird eine breite Palette von Nahrungs- und Genussmitteln. Luxusprodukte wie Hummer und Austern oder Kaviarprodukte sind davon ausgenommen. Bei den Getränken profitieren nur Leitungswasser, Milch und bestimmte Milch- oder Molkemischgetränke.

Landwirtschaft und Futtermittel: Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Geflügel profitieren vom ermäßigten Satz - aber auch Imker. Der Handel mit Hunden und Katzen wird voll besteuert. Nur ein ausgebildeter Blindenhund unterliegt ebenso wie das Tierfutter dem ermäßigten Satz.

Außerdem: Der ermäßigte Satz gilt auch für Druckerzeugnisse (etwa Bücher und Zeitungen), bestimmte orthopädische Hilfsmittel (Rollstühle, künstliche Gelenke, auch Herzschrittmacher), Umsätze von Zahntechnikern und zahnärztliche Leistungen für Zahnprothesen (zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen), kulturelle Leistungen (Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Kino, Zirkus), Schwimmbäder, den öffentlichen Personennahverkehr (Taxi, Busse, Straßen- und S-Bahnen; aber nicht im Fernverkehr der Bahn).