Erst blieb er sitzen, als die Richter eintraten, dann wurde Ordnungshaft gegen Adem Yilmaz verhängt. Jetzt wurde der mutmaßliche Terrorist ausgeschlossen. Verteidiger und Ankläger lieferten sich hitzige Wortgefechte: “Sollten wir warten, bis es knallt?“

Düsseldorf. Wegen wiederholter Störung des Gerichts ist einer der vier mutmaßlichen Sauerland-Terroristen zum Auftakt des dritten Verhandlungstages vom Prozess ausgeschlossen worden.

Der Angeklagte Adem Yilmaz habe sein ungebührliches Verhalten trotz mehrfacher Ermahnung und Hinweise auf die rechtlichen Folgen fortgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Ausschluss gilt zunächst nur für einen Prozesstag.

Yilmaz hatte während der Verlesung eines Senatsbeschlusses laut gerufen: "Ich möchte zurück in meine Zelle". Als Breidling ihm mit einem Ausschluss drohte, rief er mehrmals "Tun Sie es doch".

Breidling hatte in der vergangenen Woche bereits zwei Wochen Ordnungshaft gegen den 30-Jährigen verhängt, weil er das Gericht immer wieder mit Zwischenrufen und demonstrativem Sitzenbleiben beim Eintreten des Senats provozierte. Auch am Dienstag ließ er sich trotz mehrfacher Ermahnung nicht zum Aufstehen bewegen.

Die vier Angeklagten wollten laut Staatsanwaltschaft mit Autobomben möglichst viele US-Bürger in Deutschland töten und sollen eine eine deutsche Zelle der Islamischen Dschihad Union (IJU) gegründet haben. Dafür müssen sich die zum Islam konvertierten Deutschen Fritz Gelowicz und Daniel Schneider, der Deutsch-Türke Atilla Selek und der Türke Yilmaz seit vergangenem Mittwoch vor dem Gericht verantworten.

Die Verteidigung argumentierte am Dienstag: Zahlreiche Beweise hätte gar nicht verwertet werden dürfen. Die Überwachung von Telefonaten und E-Mails basiere auf rechtswidrig erlangten Erkenntnissen der US-Geheimdienste, erklärte der Verteidiger Axel Nagler. Daher dürften auch die Ergebnisse der dadurch ausgelösten Überwachungen in Deutschland nicht verwertet werden.

Der Anwalt kritisierte in seinem Antrag eine "Totalüberwachung" der Angeklagten Fritz Gelowicz, Daniel Schneider und Yilmaz. Diese verstoße gegen den Grundsatz der Menschenwürde. Die Männer seien während der Ermittlungen etwa fünf Monate lang rund um die Uhr überwacht worden. Zeitweise sei alles abgehört worden, "was nicht schnell genug auf die Bäume kam."

Bundesanwalt Volker Brinkmann verteidigte die Überwachungen. So habe man als Grundlage durchaus eigene Erkenntnisse gehabt, etwa aus Durchsuchungen. Er warf zudem die Frage auf, wie man sich sonst hätte verhalten sollen. "Warten, bis es knallt?" Er fügte hinzu: "Wenn es geknallt hat, dann ist man auf jeden Fall zuständig."

Zum Ausmaß der Ermittlungen sagte Brinkmann, man müsse den jeweiligen Kontext sehen. Man habe gewusst, dass die Angeklagten "Schlimmes im Schilde führen", und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Eine Totalüberwachung habe es aber nicht gegeben. Man habe die Männer nicht 24 Stunden am Tag beobachtet: "Es gab Lücken."