Das Handwerk lehnt die vorläufigen Überlegungen ab, den Mindestlohn bei der Zeitarbeit zur allgemeinen Lohnuntergrenze zu erklären.

Berlin. Die Kritik an den Mindestlohn-Plänen von Kanzlerin Angela Merkel reisst nicht ab. Nachdem bereits Verägerung von Seiten der CDU und der FDP laut wurde, lehnt neben verschiedenen Wirtschaftsverbänden nun auch das Handwerk die bisherigen Überlegungen ab, den Mindestlohn bei der Zeitarbeit zur allgemeinen Lohnuntergrenze zu erklären. „Die Zeitarbeitsbranche darf nicht der Orientierungsmaßstab für eine allgemeine Lohnuntergrenze sein“, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler gegenüber der „Rheinischen Post“.

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Die Zeitarbeit sei weder für die regionale noch für die branchenspezifische Vielfalt in Deutschland repräsentativ, argumentiert Kentzler. Der Handwerkspräsident ist grundsätzlich gegen eine staatliche Festsetzung von Löhnen, sonst sei die Tarifautonomie gefährdet. Branchenspezifische Lösungen hätten sich im Handwerk seit Jahren bewährt. „Regelungen der Tarifpartner müssen auch weiterhin Vorrang gegenüber jeder rein staatlichen Lohnfestsetzung haben“, betonte der ZDH-Präsident.

Auch der Zeitarbeitsverband IGZ lehnt es ab, dass die Branche zum allgemeinen Maßstab wird. „Das bedeutet, dass unsere Tarifverhandlungen künftig zu Verhandlungen über einen Mindestlohn für ganz Deutschland werden“, erklärte der IGZ. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) verteidigte dagegen das geplante Mindestlohn-Modell. „Nicht der Staat gibt Löhne in der Branche vor, sondern es sind die Tarifpartner, die eine Lohnuntergrenze einziehen“, sagte sie der Zeitung. Vorrang habe immer die tarifliche Einigung: „Nur wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften sich nicht einigen, sollte die Politik eine Grenze einführen.“

Hintergrund: Die CDU will auf ihrem Parteitag in Leipzig in zwei Wochen über die Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze abstimmen. Der branchenübergreifende Mindestlohn soll von einer Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt werden. Die Höhe soll sich an den Mindestlöhnen für die Leiharbeit orientieren. Sie liegen bei 7,89 Euro pro Stunde im Westen und 7,01 Euro im Osten Deutschlands. (epd/abendblatt.de)