Die Innenressortchefs fordern von Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf zur Datensicherung. Einigkeit bei Bleiberecht erzielt.

Hamburg. Das Rathaus war wohl der sicherste Ort in ganz Hamburg. Während die 16 Innenminister der Länder mit dem Bundesinnenminister am Freitagvormittag auf ihrer Herbstkonferenz über 39 Sicherheitsfragen diskutierten, waren im Hamburger Parlamentsgebäude überall Polizisten in Uniform und in Zivil präsent. Die Zahl der Einsatzwagen auf dem Rathausmarkt überstieg die der Buden für den Weihnachtsmarkt, der am Montag öffnet. Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Abwehr von Terrorgefahren. Zudem ging es um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck (CDU) stellte die Ergebnisse als Gastgeber vor. An seiner Seite waren zudem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann als Sprecher der unionsgeführten Länder und dessen Berliner Amtskollege Ehrhart Körting als Sprecher der SPD-geführten Länder. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Vorratsdatenspeicherung: Die Minister wollen Telefon- und Internetdaten zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr für mindestens sechs Monate speichern. Die Ressortchefs forderten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, "zügig einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist vorzulegen".

Die Möglichkeit für ein "vorübergehendes, schnelles Einfrieren der Daten", wie vom Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar gefordert, lehnten sie ab. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im März gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Allein in Niedersachsen hätten deswegen mehr als 300 Fälle nicht so aufgeklärt werden können, "wie es normalerweise möglich gewesen wäre", sagte Schünemann.

Vahldieck betonte, dass diese Daten etwa bei entlarvten Terroristen wichtig seien. "Man muss wissen, mit wem sie vorher in Kontakt standen. Dass diese Daten weg sein könnten, macht mir Angst." Doch gerade Angst sollte nicht das Argument sein. So hatte sich de Maizière noch am Vortag gegen neue Sicherheitsgesetze aufgrund der erhöhten Terrorgefahr gewandt. Darauf angesprochen, sagte er dem Abendblatt: "Ich habe schon vor Wochen die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung gefordert." Und Schünemann ergänzte, dass es bei diesem Mittel vorrangig um Straftaten wie Mord, Totschlag oder Wohnungseinbrüche gehe.

Bleiberecht: Gut integrierte ausländische Jugendliche sollen nach dem Willen der Innenminister ein Bleiberecht erhalten. Damit wurde der Vorschlag Hamburgs und Niedersachsens übernommen. Voraussetzung sei, dass die Jugendlichen die deutsche Sprache beherrschten und gute Schulleistungen vorwiesen.

Die Eltern der Jugendlichen sollen nur dann ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie "ausreichend Integrationsleistungen" erbracht haben und den Lebensunterhalt ihrer Familien überwiegend sichern können. Ausländer, die sich der Integration verweigern, indem sie etwa keine Sprach- oder Geschichtskurse besuchen, könnten im Extremfall ausgewiesen werden. Vahldieck sprach von einem "Durchbruch", da sich auch die SPD-geführten Länder dieser Forderung angeschlossen haben.

Castortransporte: Niedersachsens Innenminister Schünemann erklärte, dass seine Kollegen seine Einschätzung einer Sonderbelastung vor allem Niedersachsens bei den Castortransporten teilten. Sein Land habe für diese "nationale Aufgabe" in den vergangenen Jahren rund 290 Millionen Euro ausgegeben, für den jüngsten Atomtransport allein bis zu 28 Millionen Euro. Thomas de Maizière sagte dagegen: "Ich habe den Ländern empfohlen, dem guten Beispiel des Bundes zu folgen. Der Bund hat seit 2001 auf seine Kosten gegenüber dem Land Niedersachsen verzichtet." Wenn das ab morgen 15 Bundesländer machten, "ist Herr Schünemann glücklich", und eine besondere Regelung werde nicht mehr gebraucht. Berlins Innensenator Körting forderte zudem, die Kernkraftwerksbetreiber stärker zur Kasse zu bitten.

Alkoholverbot in Bussen und Bahnen: Einstimmig ausgesprochen haben sich die Minister für das Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings gehen die Ressortchefs noch nicht so weit, einen Gesetzentwurf zu formulieren. Zunächst ist die Abstimmung als Appell an die Verkehrsbetriebe zu verstehen. Die lehnen das Verbot bislang ab.