Das Urteil hat bundesweite Auswirkungen. Städte erhalten Entschädigungen vom Land. Das Haushaltsloch durch die Kinderbetreuung wächst.

Münster. Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen müssen für zusätzliche Kosten bei der Kinderbetreuung einen Ausgleich erhalten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem wegweisenden Urteil entschieden. Das Land muss demnach die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung entschädigen, die ihnen durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung entsteht. Damit wird das Haushaltsloch des Landes noch einmal deutlich größer.

Hintergrund der Klage ist ein Prinzip, das seit 2004 in der Landesverfassung verankert ist. Es besagt, dass das Land als Gesetzgeber den Kommunen keine neuen Aufgaben aufbürden oder Aufgaben stark verteuern darf, ohne einen Ausgleich dafür zu schaffen. Dies ist bei der vom Bund gewollten zusätzlichen Kinderbetreuung aber der Fall . Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Verfassungen anderer Bundesländer. Die Entscheidung vom Dienstag könnte daher bundesweit Signalcharakter haben.

Von August 2013 gibt es für unter Dreijährige einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Das ist der Plan der Bundesregierung. Das Land NRW hat die Kosten dafür den Gemeinden aufgedrückt. Dagegen sind 23 Städte und Kreise vor den Verfassungsgerichtshof gezogen – darunter Herford, Dortmund und der Kreis Wesel. Sie hatten Erfolg. Beispiel Dortmund: Dort rechnet man für den Ausbau der Betreuung bis 2013 mit Kosten von 18 bis 20 Millionen Euro. In den nächsten Jahren wird in der drittgrößten Stadt von NRW das Angebot massiv ausgeweitet: Gab es Ende 2009 noch 2823 Plätze, sollen es 2013 dann 5250 sein.