Laut Medienberichten sollen die Anwälte rund sieben Millionen Euro Entschädigung von der Bundesregierung gefordert haben.

Berlin/Bremen. Die Anwälte der Bombenopfer von Kundus sollen nach einem Bericht von „Spiegel Online“ sieben Millionen Euro Entschädigung von der Bundesregierung gefordert haben. Die Juristen Karim Popal und Bernhard Docke hätten bei einem Treffen mit Ministeriumsbeamten in Bonn zudem ein Anwaltshonorar von 178.500 Euro plus Reisekosten in Höhe von 25.000 Euro verlangt, berichtete das Internet-Portal am Montag. Rechtsanwalt Docke sagte bei den Verhandlungen es „ist über exakte Summen nicht gesprochen worden“. „Wir wollen auch keine Sonderregelung für die Anwaltshonorierung.“ Wie bei einem normalen Schadensfall müsse aber nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gezahlt werden, sagte Docke. Das Verteidigungsministerium wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.

Kommentar: Die Karten müssen auf den Tisch

Bei dem von der Bundeswehr befohlenen Bombenangriff von Kundus waren am 4. September bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden. Als erste Entschädigungs- maßnahme hatte die Bundesregierung im Winter 1.400 Hilfspakete in der Region verteilt und dafür 150.000 Euro investiert. Zudem hatte sie sich bereiterklärt, in einem zweiten Schritt „nachhaltige Projekte“ über einen längeren Zeitraum zu fördern. Popal hatte ein Waisenhaus, eine Milch-Genossenschaft, ein Landbeschaffungsprojekt, eine Teppichknüpferei und eine Gerberei für eine Förderung ins Gespräch gebracht. Das Online-Magazin berichtete, dem Verteidigungsministerium seien die jetzt genannten Entschädigungssummen viel zu hoch. Deshalb werde erwogen, die Verhandlungen abzubrechen und selbst Hilfe für die von dem Bombardement betroffene Region zu organisieren.

„Wenn das Verteidigungsministerium die Gespräche einseitig abbricht, werden wir Klage einreichen“, sagte Docke. Aus seiner Sicht wäre es ein großer Fehler nicht weiterzuverhandeln. Die Verhandlungen seien bisher in konstruktiver Atmosphäre verlaufen. Popal und er hätten ein Konzept für eine nachhaltige Hilfe erarbeitet und vorgestellt, sagte Docke. Dabei gehe es nicht um finanziellen Schadensersatz, sondern um langfristige Sachleistungen. „Bargeld an die Dörfer und Opfer zu geben, wäre unklug.“ Docke hofft, dass es bei dem für diesen Freitag vereinbarten Treffen in Bonn bleibt.