Berlin. Die Ampel-Koalition konnte sich bei offenen Punkten einigen – damit kann der Entwurf für das neue Heizungsgesetz in den Bundestag.

Letzte Änderungen sind festgezurrt: Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.

Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden. Aus der SPD-Fraktion hieß es: "Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, so dass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag."

Heizungsgesetz: FPD-Chef Lindner zuversichtlich

Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner rechnet nach dem Durchbruch der Ampel-Fraktionsspitzen bei den Verhandlungen für das umstrittene Heizungsgesetz mit einer Verabschiedung noch vor der Sommerpause. "Ich sehe, wenn die Fraktionen alle einverstanden sind, (...) keine unüberwindlichen Hürden mehr dafür", sagte Lindner am Dienstag beim Treffen der Finanzminister des Weimarer Dreiecks. Die erzielte Einigung sei "ein sehr gutes Ergebnis aus Sicht der FDP".

"Von dem, was ich gehört habe, geht es in eine absolut richtige Richtung", sagte Lindner. Als Parteivorsitzender könne er sagen, dass die Fraktionsführung gut verhandelt habe. Inhaltlich wolle er die Einigung aber "nicht vorweggreifend kommentieren".

Heizen: Was die Leitplanken zum Heizungsgesetz vorsehen

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen – sogenannte "Leitplanken" – an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.

Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Heizungsgesetz: Mehrere Details zu Änderungen öffentlich

Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage – darüber dürfen Vermieter bislang maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Die Leitplanken sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird.

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich die Fraktionsspitzen nun darauf, dass die Umlage auf zehn Prozent erhöht werden kann – aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon profitieren auch Mieter, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden soll. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.

Staatliche Förderung für neue Heizung – das ist geplant

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.

Für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben. Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant.

Wärmepumpen: Staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen sollen bis zu 70 Prozent der Kosten decken.
Wärmepumpen: Staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen sollen bis zu 70 Prozent der Kosten decken. © dpa | Moritz Frankenberg

Gasheizungen können mit Wasserstoff weiterlaufen

Funktionierende Gasheizungen sollen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Gasheizungen sollen aber ab 2029 mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen" betrieben werden. Dieser Anteil soll auf 30 Prozent 2035 und 60 Prozent 2040 steigen. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.

Bereits in den Leitplanken verständigte sich die Koalition darauf: Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.

Für den Einsatz von Wasserstoff müssen Netze umgebaut werden. Es soll verpflichtende Vereinbarungen zwischen Kommune und Gasnetzbetreiber mit Zwischenzielen geben. Eine wichtige Rolle soll die Bundesnetzagentur spielen. Welche Rolle "grüner" Wasserstoff in Zukunft im Wärmebereich spielt, ist auch aus Kostengründen offen. Dazu kommt, das große Mengen bei der Umstellung der Industrieproduktion benötigt werden. Die Grünen sind hier skeptisch. Der FDP war diese "Technologieoffenheit" wichtig.

Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen zudem nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche finanzielle Belastungen hinweist.

Heizungsgesetz noch vor Sommerpause? So geht es weiter

Der Gesetzentwurf soll bis Ende der Woche angepasst werden. Am Montag soll es im Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Das Gesetz könnte dann bis zum 7. Juli vom verabschiedet werden.

Ganz sicher scheint das nicht zu sein – FDP-Fraktionsvizechef Christoph Meyer erklärte, man müsse den neuen Gesetzestext abwarten. "Wir werden sehr genau prüfen, wie die Vereinbarung als Änderungsvorschläge durch Robert Habecks Ministerium umgesetzt wird. Davon ist abhängig, ob wir nächste Woche das Heizungsgesetz abschließend beraten können."

Das Heizungsgesetz muss auch den Bundesrat passieren. Dieser muss aber formal nicht zustimmen – sein Einfluss ist damit vergleichsweise gering. Ob es das Gesetz noch vor der Sommerpause durch die Länderkammer schafft, ist offen.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. (fmg/dpa/AFP)