Berlin. Wer über eine neue Heizung nachdenkt, sollte sich mit der kommunalen Wärmeplanung beschäftigen. Stichwort: Fernwärme statt Wärmepumpe.

Die örtliche und regionale Wärmeplanung ist ein Kernelement für die von der Bundesregierung geplante Wärmewende im Gebäudebereich. Die Planungen sind auch entscheidend für das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Idee dahinter: Wenn ein klimaneutrales Fernwärmenetz aufgebaut wird, kann sich für zahlreiche Immobilien der individuelle Einbau einer klimafreundlichen Heizung erübrigen.

Heizung: Wo gibt es bereits eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung soll also der erste Schritt sein, bevor das Heizungsgesetz für viele Bürger greift. Die Ampel-Koalition hat beschlossen, dass jede Kommune eine Wärmeplanung aufstellen muss. „Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an“, heißt es in dem Beschluss der Regierung zur überarbeiteten Fassung des Heizungsgesetzes. Mancherorts wird das aber auch schneller gehen – oder eine Planung liegt bereits vor. Das ist der Fall in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.

Auch wo es noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, ist von dem neuen Heizungsgesetz zunächst noch niemand betroffen. Nur wo sie vorliegt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft. Aber auch dort können unter Umständen noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn die Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht und die Gasheizung auf Wasserstoff umrüstbar ist. Ist kein solches Netz vorgesehen, sollen Gasheizungen noch möglich sein, wenn sie zu 65 Prozent lokal mit Biomasse oder Wasserstoff versorgt werden können.

Das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist von der Ampel-Koalition noch einmal gründlich überarbeitet worden.
Das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist von der Ampel-Koalition noch einmal gründlich überarbeitet worden. © dpa | Bernd von Jutrczenka

Kommunale Wärmeplanung: Was gilt für Neubauten?

Bei Neubauten kommt es darauf an, wo das Gebäude stehen wird. In Neubaugebieten soll ab dem 1. Januar 2024 die im Heizungsgesetz festgeschriebene 65-Prozent-Quote erneuerbarer Energie für neue Heizungen gelten. Für Objekte außerhalb von Neubaugebieten soll es aber auch nach dem Jahreswechsel noch möglich sein, Gasheizungen einzubauen – wenn diese auf das Verbrennen von Wasserstoff umgerüstet werden können.

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Was passiert mit neu eingebauten Gasheizungen, wenn die kommunale Wärmeplanung kommt?

Spätestens 2028 sollen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes in ganz Deutschland gelten – auch dort, wo sich Hausbesitzer in den Vorjahren vielleicht noch eine neue Gasheizung eingebaut haben. Sollten für diese dann keine grünen Gase, also Wasserstoff oder Biomethan, zur Verfügung stehen, muss anderweitig auf 65 Prozent erneuerbare Energie umgestellt werden, zum Beispiel durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder die Ergänzung um eine Wärmepumpe.

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Die Koalition verspricht „angemessene Übergangsfristen“ für diese Fälle. Aus den Koalitionsfraktionen sind aber unterschiedliche Meinungen zu hören, was genau „angemessen“ bedeutet und wie lange diese Gasheizungen nach 2028 noch in Betrieb sein sollen. Klarheit ist wohl erst in einigen Wochen zu erwarten. Das neue Gesetz soll im Juli im Bundestag endgültig beschlossen werden. Dann müssen alle Details geklärt sein.