Berlin. Wer zu Hause mit Gas heizt, blickt inzwischen entspannter auf die Energiepreise. Die Gaspreisbremse tritt am 1. März in Kraft, die Deckelung der Kosten wird auch rückwirkend zum Jahresbeginn gelten. Anders ist es für Verbraucher, die Öl, Pellets oder Flüssiggas nutzen: Ihnen ist zwar im Dezember eine Entlastung über eine Härtefallregelung versprochen worden, wie diese im Detail aber aussehen soll – unklar. Die Länder werden mittlerweile unruhig und fordern Tempo vom zuständigen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
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„Die Zeit drängt tatsächlich, da im Dezember Erwartungen geweckt wurden und die Menschen wissen wollen, was sie an Hilfen erwarten können und wo sie ihre Anträge stellen müssen“, sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) dieser Redaktion. „Der Bundeswirtschaftsminister muss bei den Hilfen für Öl- und Pellets jetzt zügig die nötige Bund-Länder-Vereinbarung schließen“, fordert auch der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch. „Die Länder stehen in den Startlöchern, oder gehen sogar wie in Berlin voran.“
Ölheizungen: Berlin startet eigenes Hilfsprogramm
Das Land Berlin wartet nicht auf den Bund und startete am 31. Januar ein eigenes Hilfsprogramm für Haushalte und Betriebe, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Sie können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro bekommen. „1.600 Anträge innerhalb von zwei Tagen seit Programmstart geben uns recht“, sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos) dieser Redaktion. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse die „Hängepartie“ um die bereits im Dezember beschlossenen Hilfen schnell beenden.
Die Ampel-Koalition hat seit der Hilfsankündigung mehrere Wochen verstreichen lassen: Nachdem die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung zunächst offen war, hat Ende Januar schließlich Habeck den Auftrag bekommen, die Bundeshilfen zu erarbeiten und mit den Ländern die Umsetzung zu besprechen. Eine erste Videokonferenz fand am Donnerstag statt. Dabei dürften die Länder Habecks Ministerium noch einmal deutlich gemacht haben, dass sie schnell Ergebnisse sehen wollen. „Wir brauchen zügig die Vereinbarung mit dem Bund“, fordert Lies.
Härtefallregelung: Länder fordern Tempo von Habeck
Hamburgs sozialdemokratische Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard drängelte im Namen der Länder mit SPD-geführter Regierung bereits Mitte Januar in einem Schreiben an Habeck, er müsse „mit Nachdruck“ dafür sorgen, dass sein Ministerium „zeitnah“ mit einem Vorschlag auf die Länder zukomme. Um „im Interesse“ der betroffenen Bürger die Härtefallregelung umsetzen zu können, benötigten die Länder „so schnell wie möglich“ die erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium, heißt es in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt.
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Die Hilfe für Haushalte mit Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizung stellt die Regierung vor große Schwierigkeiten. Der Verbrauch einer Gasheizung lässt sich anhand des Zählers genau ablesen, bezahlt wird durch monatliche Abschläge. Beides lässt sich gut nachvollziehen und so die prozentuale Deckelung durch die Gaspreisbremse berechnen. 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs werden den Haushalten zu einem staatlich gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde zur Verfügung gestellt.
Hilfe für Öl- und Pelletkunden komplizierter als bei Gas
Wer hingegen mit Öl oder Pellets heizt, wird in großen Abständen beliefert. Die Belastung durch Preissteigerungen kann sich also von Haushalt zu Haushalt stark unterscheiden – je nach Zeitpunkt der Bestellung. Die Kosten und der Verbrauch lassen sich zudem schwieriger nachvollziehen als bei Gaskunden. Die Hilfsanträge sollen bei den Ländern gestellt werden. Hamburgs Wirtschaftssenatorin Leonhard schlägt daher vor, „bürokratiearm und mit Pauschalen“ zu arbeiten.
Das aber plant der Bund nach Informationen dieser Redaktion wohl nicht. Grundlage für die Gespräche mit den Ländern ist, dass Verbraucher für eine rückwirkende Unterstützung ihre Rechnungen für das Jahr 2022 einreichen müssen. Außerdem müssen Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die von ihnen eingereichten Rechnungen echt sind und die Zahlungen auch wirklich erfolgten. Wohnungsunternehmen sollen versichern müssen, dass eine ausgezahlte Unterstützung an die Mieter weitergegeben wird. Trickserei kann als Subventionsbetrug geahndet werden.
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Maximale Hilfe soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen
Die Regierung will den Ländern 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Verbraucher von „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ zu unterstützen. Dazu sollen neben Öl, Pellets und Flüssiggas auch Holz und Kohle zählen. Die Höhe der Erstattung soll bei 80 Prozent der Mehrkosten im Jahr 2022 liegen – wenn der Bezugspreis doppelt so hoch war im Vergleich zum Vorjahr. Summen von weniger als 100 Euro sollen allerdings nicht erstattet werden, die maximale Hilfe soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen. Um mögliche Ansprüche vorab zu klären, will der Bund einen Online-Rechner bereitstellen.
In der Bund-Länder-Schalte am Donnerstag stellte das Wirtschaftsministerium nach Informationen dieser Redaktion in Aussicht, den Ländern bis Ende kommender Woche einen Entwurf für die Ausgestaltung der Hilfen zu präsentieren. Die Verwaltungsvereinbarung werde „in den kommenden Wochen fertiggestellt“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Länder vor Ende Februar Klarheit zur Auszahlung haben. „Jetzt liegt es am Wirtschaftsminister und den Landesregierungen, dass die Hilfen zügig fließen können“, sagte SPD-Fraktionsvize Miersch dieser Redaktion. „Viele Familien gerade auf dem Land warten auf die Entlastung.“
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