Der Fall

Es ist ein Alltagsfall, der alarmiert: Was kann man tun, wenn man einen Vertrag fristgemäß kündigt, die Kündigung aber nicht ankommt? Rentner Hans B. hat das erlebt. Eine Reise nach Stuttgart stand bevor - der 77-Jährige wollte seiner Frau Lelena (61) ein Geschenk machen, eine BahnCard, mit der man zum ermäßigten Preis mit dem Zug fahren kann. Also schloss er im Herbst 2009 für sie ein Probe-Abonnement ab, gültig für vier Monate, bis zum 9. Februar 2010.

Im November 2009 kündigte er für seine Frau die Karte per Brief, also etliche Wochen, bevor die Karte ungültig wurde. So weit unproblematisch.

Der Ärger begann Anfang 2010: Die Bahn schickte eine neue BahnCard, nunmehr gültig bis 9. Februar 2011. "Wir freuen uns, Ihnen heute Ihre BahnCard zu überreichen. Viel Spaß und viele schöne Reisen ..." Hans B.: "Die neue Karte wollten wir aber gar nicht haben." Mit der neuen BahnCard kam auch die Rechnung: 57 Euro.

Hans B. faxte der Bahn die Kopie seiner Kündigung von 2009, doch das Unternehmen betrachtete diese als Kündigung zum Februar 2011. "Ich habe mich darüber geärgert und das nicht verstanden. Denn ich hatte doch fristgerecht gekündigt. Ich habe der Bahn immer wieder gefaxt, auf unsere Kündigung verwiesen, vergebens."

Die Recherche

Die Deutsche Bahn prüfte den Fall nun detailliert. "Eine Kündigung der ersten BahnCard ist bei uns nicht eingegangen", sagt Sabine Brunkhorst, Sprecherin der Deutschen Bahn für Hamburg und Norddeutschland.

"Da wir die Kündigung Ihrer BahnCard nicht fristgerecht erhalten haben (sechs Wochen vor Gültigkeitsende), konnten wir Ihre Kündigung für die BahnCard leider nicht anerkennen", heißt es in einem Bahn-Schreiben an den Kunden. Die Probe-BahnCard verlängerte sich also automatisch. Die Interpretation der Bahnmitarbeiter, dass man die Schreiben des Kunden so verstehe, dass er nun zum 9. Februar 2011 kündigen wolle, erklärt Sprecherin Brunkhorst so: "Für unsere Service-Mitarbeiter lag ja keine fristgemäße Kündigung der BahnCard zum Februar 2010 vor, sie müssen sich an die geltenden Bestimmungen halten." Es komme immer wieder mal vor, dass sich Kunden beschwerten, dass ihre Kündigung nicht angekommen sei. "Manchmal vergessen Kunden auch einfach, die Frist einzuhalten."

Für Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg ist dieser Fall des Rentners Hans B. typisch: "Wenn solche Briefe nicht ankommen, ist der Kunde der Dumme, er trägt die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes", sagt sie und rät: "Wichtige rechtsrelevante Willenserklärungen wie Kündigungen mit Fristen sollten stets mit Einschreiben und Rückschein verschickt werden." Nicht bezogen auf diesen Fall, aber ganz generell warnt Verbraucherschützerin Castello: "In bestimmten Branchen gibt es schwarze Schafe, und wir haben immer wieder Fälle von Abonnementskündigungen, die aber komischerweise angeblich bei den Unternehmen nicht ankamen. Pro Woche haben wir rund ein Dutzend solcher Beschwerden."

"Ich ging davon aus, dass meine Kündigung angekommen ist, wie andere Briefe auch", sagt der Rentner. Er hat aus diesem Ärger für sich gelernt, nimmt sich auch den Rat der Verbraucherzentrale zu Herzen: "Ich werde künftig solche Kündigungen nur als Einschreiben verschicken."

Das Ergebnis

Die Bahn zeigte sich in diesem Einzelfall großzügig, weil offenbar auch der Schriftverkehr mit dem Kunden, zum Teil umständlich, nicht so glücklich gelaufen ist. Die Abteilung "Zentraler Kundendialog, Vorstandsangelegenheiten" in Berlin entschied: Die Kündigung wird ausnahmsweise rückwirkend zugelassen, Hans B. muss die Rechnung von 57 Euro nicht bezahlen: "Gegebenenfalls zwischenzeitlich erhaltene Zahlungserinnerungen ... sind gegenstandslos."

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