In ihrem Fall geht es um den Kummer mit ihrem gekauften Hochzeitskleid, um den anschließenden Ärger, den die junge Frau hatte.

Der Fall

Mit Schleppe oder Schleier? Klassisch in Weiß, in Knallrot oder champagnerfarben? Kaum ein Kleidungsstück wird mit solcher Liebe ausgewählt wie das Hochzeitskleid. Heiraten in Weiß, das war auch der Traum der Bankangestellten Martina K. (34). In ihrem Fall geht es um den Kummer mit ihrem gekauften Hochzeitskleid, um den anschließenden Ärger, den die junge Frau hatte, als sie nach einem plötzlichen Todesfall das Geld für das Kleid zurückhaben wollte.

Aber der Reihe nach: Mit ihrer Mutter fuhr sie eines Tages zum renommierten Fachgeschäft "Laue Festgarderobe", dem Spezialhaus für festliche Damen- und Herrenbekleidung sowie Brautmoden. Sie wählten ein Kleid aus, kauften es. "Die 667,35 Euro hat meine Mutter sofort bezahlt", sagt Martina K. Das Kleid blieb im Geschäft, es sollte nach sechs Wochen abgeholt werden, nach einer endgültigen Anprobe.

Doch zwischenzeitlich wurde die Mutter des Bräutigams schwer krank und verstarb dann. "Das war ein Schicksalsschlag. Wir heirateten am 4. Juli 2008 standesamtlich, aber die Hochzeit in der Kirche in Weiß wurde aufgrund des Trauerfalls abgesagt. Deshalb hatten wir auch keinen Bedarf mehr für das Kleid", sagt Martina K. Es blieb im Geschäft, die 667,35 Euro gab es nicht zurück. Vater Gerhard K.: "Man wollte uns viel später, nachdem wir öfter nachfragten, nur einen Teil erstatten mit einem Abschlag von 20 Prozent oder uns alternativ einen Einkaufsgutschein über die Gesamtsumme geben. Wir wollten den Kaufpreis zurück. Erst der Trauerfall, dann diese für uns unverständliche Reaktion des Geschäfts, dass man uns nicht alles zurückerstatten wollte - für uns brach eine Welt zusammen."

Die Recherche

Der Leser-Botschafter fragt bei dem Geschäft in Tellingstedt nach. Gekauft ist gekauft, und seit der Heirat sind mittlerweile bald zwei Jahre vergangen. Rechtlich wäre da wohl nichts mehr zu machen, um den vollen Kaufpreis zurückzubekommen.

Es liege ein Einkaufsgutschein an der Kasse bereit, "mehr ist nicht drin", sagt zunächst die Inhaberin Kirsten Jürgensen. "Die Familie hätte sich eher melden können." Der Leser-Botschafter gibt nicht auf. Warum blieb die Entscheidung, vielleicht doch noch in Weiß zu heiraten, bis Ende 2009 offen? Es gab in der Familie inzwischen einen neuen Schicksalsschlag, kommt bei den weiteren Recherchen heraus. "Deshalb hatten wir die Sache mit dem Kleid verdrängt, und daher wurde erst so spät endgültig entschieden, nicht in Weiß zu heiraten", hört man aus der Familie.

Der Leser-Botschafter konfrontiert mit diesen neuen Details nochmals Geschäftsinhaberin Jürgensen. Er erwähnt auch noch dieses Argument: Das Kleid könne ja inzwischen weiter verkauft worden sein, dann aber hätte das Unternehmen einen Vorteil. "Wir können das heute nicht mehr nachprüfen, aber auszuschließen ist es nicht", räumt Kirsten Jürgensen ein. Und so fasst sich die Unternehmerin schließlich ein Herz - und reagiert nun noch kulanter.

Das Ergebnis

Es gibt jetzt hundertprozentigen Ersatz: Laue Festgarderobe zahlte der Familie 534 Euro zurück, das sind 80 Prozent des Kaufpreises. "Die restlichen 20 Prozent werden in Form eines Einkaufsgutscheins erstattet", versichert Kirsten Jürgensen. "Wir wollen schließlich zufriedene Kunden." Martina K. ist erleichtert. "Es ist wunderbar, dass sich die Sache nun so auflöst, das hatten wir nicht mehr gedacht."

So erreichen Sie den Leser-Botschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leser-Botschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.