Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Immer donnerstags lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.

Fall 1: Ärger um Schlafanzüge

Johanna Scharnhorst, 24, Bauingenieur-Studentin aus Wedel, berichtet folgenden Fall: "Ich hatte bei Hunkemöller im Onlineshop einige reduzierte Schlafanzüge bestellt. Ich sollte 100 Euro bei Anlieferung bezahlen. Als die Ware geliefert wurde, hatte ich nicht genug Geld im Haus, da ich krank war. Laut Webseite sollte es zwei bis drei Zustellversuche geben, bevor das Paket zurückgeschickt wird. Leider wurde mein Paket sofort zurückgeschickt. Jetzt gibt es die Artikel nicht mehr."

Ein Mitarbeiter von Hunkemöller sagt dazu: "Der Fall ist sehr unglücklich. Wir sind bestrebt, dass alle unsere Kunden ihre Bestellungen auch erhalten. Es tut uns leid, dass wir im zweiten und dritten Versuch nicht zugestellt haben."

Die Studentin bekam einen Gutschein von 25 Euro. Gute Reaktion.

Fall 2: Post gab falsche Auskunft!

Ingrid Menacho, 68, früher Angestellte, schreibt: "Ich wollte ein Paket mit Kissen für meine Tochter nach Salzburg schicken, sorgfältig verpackt. Die Postmitarbeiterin hatte es ohne Einschränkung entgegengenommen. Nach sieben Tagen bekam ich es zurück mit einem Aufkleber, dass die Auslandspaketkarte fehle, ein Höchstmaß überschritten und die Sendung nicht ausreichend frankiert sei. Als ich später alles reklamierte, sagte man mir, ich hätte vor Versand die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen sollen. Frech!"

Martin Grundler von der Deutschen Post, Region Nord: "Wir haben den Fall geprüft und der Kundin aus Kulanz zwei EU-Paketmarken und eine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten geschickt. Die Kundin hat widersprüchliche und zum Teil unkorrekte Informationen bekommen. Fakt ist: Lediglich die Verschnürung des Pakets hätte dazu führen müssen, dass die Mitarbeiterin sie auf ein höheres Entgelt hinweist, da ein verschnürtes Paket laut AGB als Sperrgut behandelt wird."

Inzwischen war die Tochter in Hamburg - und nahm das Kissen mit.

Fall 3: Kur für Behinderte abgelehnt

Bettina Schulz (Name von Red. geändert), 35, schreibt: "Ich bin zu 80 Prozent gehbehindert, Mutter zweier Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren, zurzeit in Teilzeit in zwei Jobs tätig. Im Oktober 2007 hatte ich meine erste Mutter-Kind-Kur mit einem Kind bei der Barmer Krankenkasse beantragt und bekommen. Im Dezember 2010 habe ich erneut eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Nun ist mein Widerspruch beim Widerspruchsausschuss gelandet, und keiner kann mir sagen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist."

Claudia Rembecki von Barmer, Deutschlands größter gesetzlicher Krankenkasse, sagt: "Grundsätzlich besteht in Ausnahmesituationen die Möglichkeit, vor Ablauf einer Vier-Jahres-Frist an einer erneuten Maßnahme teilzunehmen. Dafür muss jedoch eine eindeutige medizinische Notwendigkeit gegeben sein. In zwei schlüssigen Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass hier das Vorsorgeziel mit adäquaten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort erreicht werden kann. Diese Ansicht teilt auch der Widerspruchsausschuss, der den Antrag negativ beschieden hat."

Problematisch, denn: Die Gutachten ergingen nur nach Aktenlage. Bei der ersten Kur hatte die Frau nur ein Kind, einen Job, war zu 60 Prozent behindert. Nach Ablauf der Vier-Jahresfrist sollte man alles erneut prüfen!

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.