Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Immer donnerstags lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.
Fall 1: Ärger mit Taxifahrer
Rentner Dietrich Walsdorff, 72, aus Niendorf, schreibt: "Im Taxi war mir mein Autoschlüssel aus der Manteltasche gerutscht. Eine Funkzentrale gab mir später die Handynummer des Fahrers. Er wollte den Schlüssel weder in seiner Firma noch bei der Polizei, noch beim Fundbüro abgeben. Ich bot ihm dann notgedrungen zehn Euro an. Er wollte 20 Euro. Darauf ließ ich mich leider ein. Er brachte mir den Schlüssel nach Hause. Der Fahrer streitet jetzt ab, Geld von mir bekommen zu haben."
Gudrun Reinke von der Vermittlung Autoruf/Taxi Hamburg: "Dieser Taxifahrer hat sich nicht korrekt verhalten, sofern die Schilderung des Kunden zutrifft. Da er das Taxi offenbar an der Straße angehalten hat, können wir im Computer nicht mehr rekonstruieren, wer der Taxifahrer war. Wenn der Kunde uns den Kontakt zum Fahrer vermittelt, werden wir uns damit befassen, die Sache gegebenenfalls an die als Aufsichtsinstanz zuständige Stadtentwicklungsbehörde weitergeben."
Ein schwarzes Schaf wäre eines zu viel, weiterermitteln!
Fall 2: DAK gewährt Vorauskasse
Klaus G., 67, ehemaliger Systemprogrammierer aus Bergedorf: "Meine Frau, 65, hatte zwei Lebensversicherungen abgeschlossen, die fällig wurden. Die DAK will jetzt dafür monatlich Krankengeldbeiträge von ihrer Rente abziehen. Unsere Bitte, ob wir die Krankengeldbeiträge von insgesamt 3768 Euro und 1578 Euro auf einmal für die kommenden zehn Jahre im Voraus zahlen können, wurde abgelehnt."
Rüdiger Scharf, Pressestelle DAK, sagt zu dem Fall: "Ein sehr ungewöhnlicher Wunsch. Aber wir werden die Vorauszahlung jetzt ermöglichen. Die Details werden unsere Kundenberater mit dem Ehepaar noch mal besprechen."
Flexible Lösung für König Kunde.
Fall 3: Konzert: Behinderter sauer
Frührentner Felix van der S., 44, schreibt: "Ich bin schwer behinderter Rollstuhlfahrer. Ich hatte eine Karte für ein Konzert im Stadtpark bei einer Vorverkaufsstelle gekauft. Veranstalter dafür war Karsten Jahnke. Geplant war, dass mich ein Familienmitglied zum Stadtpark fährt. Ich selbst kann kein Auto mehr fahren.
Eine Mitarbeiterin der Vorverkaufsstelle hatte mir gesagt, dass die Begleitperson eines Schwerbehinderten voll zahlen müsse. Ich konnte das überhaupt nicht glauben. Ich ging davon aus, dass meine Begleitperson kostenfrei reinkommt, weil ich ja auf sie angewiesen bin. Ich bezahle mit Behindertenausweis den halben Preis. Ich kaufte eine Karte für mich, mein Begleiter kaufte sich dann vor Ort eine reguläre Eintrittskarte. Ich bin der Meinung, dass die Begleitperson, ohne die ich ja gar nicht zum Konzert könnte, kostenlos reinkommen müsste, das wäre meiner Ansicht nach Ausdruck einer sozialen Verantwortung."
Anja Schwencke von der Karsten-Jahnke-Konzertdirektion sagt: "Der Fehler liegt hier in der Beratungsleistung der Vorverkaufsstelle. Bei allen Veranstaltungen von uns steht im Verkaufssystem ein Hinweis, wie die jeweilige Rolli-Regelung der Veranstaltung ist. Es gibt immer nur eine begrenzte Zahl zugelassener Rolliplätze. Unsere Rolliregelung besagt, dass Rollifahrer plus Begleitung zusammen ca. den Preis eines regulären Tickets zahlen müssen. Dies gilt nur, solange Rolliplätze verfügbar sind."
Letztlich zahlt der Behinderte dann im Endeffekt doch den normalen Preis, eben halb und halb für sich und den notwendigen Begleiter!
So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.